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11. Nov 2022

+++ Rechtskreiswechsel Ukrainer +++

Zur anstehenden Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit & Gesundheit am 22.11.2022 hat die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund nachfolgende Anfrage eingebracht.  

Seit dem 1. Juni 2022 werden ukrainische Kriegsflüchtlinge wie anerkannte hilfebedürftige Asylsuchende mit Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII unterstützt.

Ukrainer, die erkennungsdienstlich behandelt wurden und bereits eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung erhalten haben, werden vom Asylbewerbergesetz in das SGB II bzw. SGB XII überführt.

Neben höheren Geldleistungen steht den Ukrainern ein erleichterter Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu Instrumenten der Arbeitsförderung und Integration zur Verfügung.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele ukrainische Staatsbürger halten sich aktuell in Dortmund auf?
  2. Wie viele ukrainische Staatsbürger haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthaltsG oder eine Fiktionsbescheinigung erhalten?
  3. Wie viele Personen, die sich auf die EU-Massenzustromsrichtlinie berufen können, sind Drittstaatsangehörige (Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit und Personenanzahl)?
  4. Welche Sprach- und Integrationskurse stehen diesem Personenkreis zur Verfügung?
  5. Wie viele Personen nutzen oder nutzten diese Kurse bisher?
  6. Wie viele Personen gehen einer Beschäftigung nach?
  7. Welche Mehrkosten entstehen der Stadt Dortmund durch den Rechtskreiswechsel?
Gelesen: 457 mal Letzte Änderung am: Dienstag, 08 November 2022 14:43