Banner AfD Dortmund 2020
13. Nov 2022

+++ Mehrbelastung für Dortmund durch Bürgergeld +++

Zur anstehenden Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit & Gesundheit am 22.11.2022 hat die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund nachfolgenden Antrag eingebracht.  

Der Entwurf eines „Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)“ der Bundesregierung vom 10. Oktober 2022, Bundestagsdrucksache 29/3873, ist am 13. Oktober 2022 in der ersten Lesung im Deutschen Bundestag beraten worden, und anschließend federführend an den Ausschuss für Arbeit und Soziales und zur Mitberatung an weitere Ausschüsse überwiesen worden.

Die Bundesregierung ist mit diesem Gesetzentwurf unter anderem bestrebt, eine Änderung der Fortschreibung der Regelbedarfe zu normieren, zugleich aber auch mit der Einführung eines Bürgergeldes das Grundsicherungssystem grundsätzlich sozialpolitisch zu reformieren.

Der Bundesrechnungshof hat in einem Gutachten zu diesem Gesetzentwurf laut Medienberichten nun aber gewichtige Kritikpunkte vorgetragen. In der Kritik stehen die geplanten hohen Vermögensfreigrenzen, durch den Gesetzentwurf sich ergebende Fehlanreize, auch zum Missbrauch, sowie die zusätzlichen Kosten für die Steuerzahler (vgl. https://www.spiegel.de/wirtschaft/gutachten-bundesrechnungshof-warnt-vor-missbrauch-bei-buergergeld-a-59a582eb-2e43-4805-b53a-2b2017aecbb8).

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung der folgenden Frage:
 
Mit welcher finanziellen Belastung rechnet die Stadt Dortmund durch die geplanten sozialpolitischen Reformen des Grundsicherungssystems durch das gegenwärtig in der Ausschussberatung befindliche Bürgergeld-Gesetz der Bundesregierung?
Gelesen: 420 mal Letzte Änderung am: Dienstag, 08 November 2022 14:47