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16. Nov 2022

+++ Auswirkungen des „Chancen-Aufenthaltsrechts“ auf den Aufenthaltsstatus geduldeter Ausländer in Dortmund +++

Zur nächsten Sitzung des Auschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ABöOAB am Dienstag den 13.12.2022,hat die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund nachfolgende Anfrage eingebracht.

Die Bundesregierung beabsichtigt mit dem Gesetzentwurf zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, Bundestagsdrucksache 20/3717, vom 28. September 2022 neben verschiedenen Erleichterungen der bestehenden Bleiberechtsregelungen, einer Entfristung von Normen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, sowie einer Erleichterung des Familiennachzuges das Aufenthaltsgesetz dahingehend zu novellieren, dass „Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, (…) ein einjähriges Chancen-Aufenthaltsrecht erwerben können (§ 104c AufenthG-E), um die Möglichkeit zu erhalten, in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht nach den geänderten Regelungen der §§ 25a und 25b AufenthG zu erfüllen (insbesondere Lebensunterhaltssicherung, Kenntnisse der deutschen Sprache und Identitätsnachweis).“

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie viele Ausländer werden in der Stadt Dortmund geduldet?
  1. Wie viele dieser unter Ziffer 1 erfragten geduldeten Ausländer haben einen Duldungsanspruch nach Paragraph 60a Aufenthaltsgesetz?
  1. Wie viele dieser unter Ziffer 1 erfragten geduldeten Ausländer haben einen Duldungsanspruch nach Paragraph 60b Aufenthaltsgesetz?
  1. Wie viele der in der Stadt Dortmund geduldeten Ausländer erfüllen gegenwärtig die Voraussetzungen für ein „Chancenaufenthaltsrecht“ nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, Bundestagsdrucksache 20/3717?

 

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