Zur anstehenden Sitzung des Rates am 23.03.2023 hat die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund nachfolgenden Antrag unter dem TOP 5.2 mit der Drucksachen-Nr 30483-23 eingebracht.
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Ende Februar kam es im baden-württembergischen Lörrach zu einem Vorgang, der bundesweit für Empörung und Unverständnis sorgte.
Die Kommune teilte rund 40 Mietern gemeinsam mit ihrer städtischen Tochtergesellschaft Wohnbau Lörrach mit, dass man „in Kürze“ das bestehende Mietverhältnis kündigen werde, um Wohnraum für die Unterbringung von rund 100 Flüchtlingen zu schaffen.
Begründet wird diese Maßnahme, welche von der Kommune als „wichtiger Schritt für die Unterbringung von geflüchteten Menschen in Lörrach“ bezeichnet wird, mit dem „erheblichen Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine und anderen Weltregionen“.
Dieser Vorgang stellt jedoch keineswegs einen Dammbruch oder Einzelfall dar. Bereits während der Flüchtlingskrise der Jahre 2015/16 kam es zu ähnlichen Vorgängen und nahezu zur selben Zeit wie in Lörrach warf ein Unternehmen der Diakonie jüngst rund 100 Bewohner aus einem Berliner Seniorenheim, um dort alternativ Zuwanderer unterzubringen.
Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Sind ähnliche Schritte zur Kündigung städtischer Mieter wie in Lörrach rechtlich auch in Dortmund möglich?
2. Falls ja, plant die Stadt Dortmund aktuell bereits die Kündigung städtischer Mieter zur alternativen Unterbringung von Flüchtlingen?
Die oben beschriebenen Vorgänge in Lörrach sorgen derzeit bei vielen Mietern für Angst und Unsicherheit.
Zudem beantragt die AfD-Fraktion Dortmund:
„Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Stadt Dortmund auf, strikt von einer Beendigung von Mietverhältnissen zwischen ihren kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und dessen Mietern zwecks Unterbringung von sog. Flüchtlingen abzusehen.““
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