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30. Mai 2023

+++ Flüchtlingsaufnahme in Dortmund +++

Zur anstehenden Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 13.07.2023 hat die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund nachfolgenden Antrag mit der Drucksachen-Nr. 31810-23 eingebracht.

„Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

gemäß § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes sind die 396 Städte und Gemeinden in NRW verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.

Laut statistischer Darstellung der Bezirksregierung Arnsberg wurden auf der Grundlage des FlüAG 7.941 Flüchtlinge für Dortmund erfasst (Stand: 12.05.2023)[1]. Dem gegenüber wurden 9.513 Personen erfasst im Sinne der §§ 22, 23 Abs. 2 und 23 Abs. 4 AufenthG (Stand: 07.05.2023)[2].

Unter Berücksichtigung des Zuweisungsschlüssels auf der Grundlage des FlüAG beträgt die Erfüllungsquote Dortmunds 99,58 % (Stand: 12.05.2023). Unter Berücksichtigung des Integrationsschlüssels ergibt sich eine Aufnahmequote von 195,03 % (Stand: 07.05.2023). Aufgrund dieser Zahlen ist ersichtlich, dass allein zwischen dem 01.01.2023 und dem 07.05.2023 119 Personen mit Wohnsitzauflage nach Dortmund migriert sind.

Hieraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. Aus welchen Herkunftsländern stammen die von der Bezirksregierung Arnsberg erfassten Personen, sowohl auf Grundlage des FlüAG und im Sinne der §§ 22, 23 Abs. 2 und 23 Abs. 4 AufenthG (gebeten wird um Aufschlüsslung in Anzahl und Herkunftsland in tabellarischer Darstellung)?
  2. Aus welchen Personenkreisen gem. § 2 FlüAG sowie Schutzformen setzt sich die Personengruppe aus Frage 1 zusammen (gebeten wird um Aufschlüsslung in Personenkreis gem. § 2 FlüAG, Schutzform, Anzahl und Herkunftsland)?
  3. Wie viele Zuweisungen von Flüchtlingen insgesamt erfolgten seit dem Jahre 2021 gemäß § 1 FlüAG, festgesetzt von der Bezirksregierung Arnsberg?
  4. Aus welchen Personenkreisen gem. § 2 FlüAG sowie Schutzformen setzt sich die Personengruppe aus Frage 3 zusammen (gebeten wird um Aufschlüsslung in Personenkreis gem. § 2 FlüAG, Schutzform, Anzahl und Herkunftsland)?
  5. Wie vielen der laut Frage 3 und im Sinne der §§ 22, 23 Abs. 2 und 23 Abs. 4 AufenthG aufgenommenen Flüchtlinge erhielten eine Wohnung oder befinden sich derzeit in einer Sammelunterkunft (gebeten wird um tabellarische Darstellung)?
  6. Wie viel des zugewiesenen Wohnraumes stammt aus dem Dortmunder Wohnraumvorhalteprogramm?
  7. Aufgrund welcher Datenlage wurde der Zuweisungsschlüssel gem. § 3 I,II FlüAG von 3,0541190493777300 und der Integrationsschlüssel von 2,481520364459 erhoben und wann wurden diese das letzte Mal an die Bezirksregierung Arnsberg bzw. an das Land NRW übermittelt?

Wir bitten um schriftliche Beantwortung der Fragen.

Mit Veröffentlichung der Verteilstatistik von Flüchtlingen der Bezirksregierung Arnsberg vom 07.05.2023 wurde ersichtlich, dass die Stadt Dortmund ihre Aufnahmequote von Flüchtlingen unter Berücksichtigung des Integrationsschlüssels zu 195,03 % erfüllt. Die Integrationsfähigkeit der Institutionen sowie der Dortmunder Stadtgesellschaft ist aufgrund des anhaltenden Migrationsdrucks schon lange überschritten.

Der ABöOAB beschließt:

„Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bezirksregierung Arnsberg auf, keine weiteren Zuweisungen von Flüchtlingen gegenüber der Stadt Dortmund vorzunehmen, da unter Berücksichtigung des Integrationsschlüssels, die Aufnahmequote zu 195,03 % erfüllt wurde.““

 

[1] https://www.bra.nrw.de/system/files/media/document/file/verteilstatistik-fluag-2023-05-12.pdf

[2] https://www.bra.nrw.de/system/files/media/document/file/verteilstatistik-wsa-2023-05-07.pdf

Gelesen: 293 mal Letzte Änderung am: Montag, 29 Mai 2023 13:24