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21. Sep 2023

+++ Kommunales Integrationszentrum +++

Zur anstehenden Sitzung des Rates am 21.09.2023 hat die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund nachfolgenden Anfrage mit der Drucksachen-Nr. 32652-23 eingebracht.


"Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der aktuellen Zeitschrift „Landkreistag Nordrhein-Westfalen“ äussert sich NRW-Integrationsministerin Josefine Paul zu Aufgabenbereichen, Finanzierung und Struktur der Kommunalen Integrationszentren (KI) in NRW. Zehn Jahre nach der Gründung jener Zentren verfügt jede Kommune in NRW über ein solches Zentrum. In Dortmund wurde das KI am 01.08.2013 eröffnet. Die KI-Grundförderung für Fachkräfte sieht bei Kreisen bis zu 6 Stellen für die KIs vor. Das Land NRW stellt zudem für die Förderung integrationspolitischer Infrastruktur gemäß Paragraf 3 Abs. 2 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes mindestens 130 Millionen Euro zur Verfügung, wovon auch die KIs profitieren. Überdies beteiligt sich das Integrationsministerium je nach Bedarfslage im Rahmen von 4 verschiedenen Förderprogrammen an der Finanzierung.

Trotz des finanziellen Aufwands seitens der Landesregierungen war die Arbeit auch in Dortmund angesichts der offensichtlichen und scheinbar unkontrollierbaren Folgeschäden der Masseneinwanderung von nur sehr überschaubarem Erfolg gekrönt.

Die AfD-Fraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1.Wie viele Stellen erhält das Dortmunder KI im Rahmen der KI-Grundförderung?

2.Wie viele durch die Stadt finanzierten Stellen gibt es?

3. Wie hoch ist der abgerufene Betrag von Fördermitteln im Rahmen der vom Integrationsministerium ins Leben gerufenen Förderprogramme „Integrationschancen für Kinder und Familien“, „Südosteuropa“, „Kommunales Konfliktmanagement“ und „Durchstarten in Arbeit und Ausbildung“?

4.Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die der Stadt Dortmund gemäß Paragraf 3 Abs. 2 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes bereitgestellt werden?"

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Gelesen: 631 mal Letzte Änderung am: Montag, 18 September 2023 11:20