Simpel und lukrativ: Migranten ohne Bleibeperspektive bezahlen einen deutschen Staatsbürger, damit er die Vaterschaft der Migrantenkinder übernimmt. Diese können dann mit ihren Müttern
und anderen Verwandten in unser Land einreisen. Hier kommen sie in den Genuss von Sozialhilfe, wovon ein Teil an den “Vater“ gezahlt wird.
Dieses Erfolgsrezept nennt sich Scheinvaterschaft. Ein Win-win-Prinzip, bei dem wie üblich der deutsche Steuerzahler als einziger Verlierer gilt.
Zwei solcher Fälle sind kürzlich zu zweifelhafter Prominenz gelangt. Beide Personen sind in Dortmund gemeldet. So sollen der Nigerianer Jonathan K. und weitere Beteiligte durch 24 anerkannte Scheinkinder einen Schaden von 1,5 Millionen Euro angerichtet haben. In seiner westafrikanischen Heimat führt K. ein Luxusleben, während er in Deutschland als mittellos gilt. Etwa 100 Personen konnten im Zuge seines Sozialbetrugs nach Deutschland einreisen. Ein weiterer Mann hat es mit 20 Scheinvaterschaften zu ähnlichem Reichtum gebracht.
Möglicherweise sind dies Anzeichen für ein organisiertes Netzwerk von Scheinvätern nicht nur in unserer Stadt, das lange unbemerkt von den Dortmunder Behörden agieren konnte.
Ganz bestimmt ist es jedoch ein Zeichen eklatanter Fahrlässigkeit des Gesetzgebers, denn Scheinvaterschaften werden durch eine Gesetzeslücke ermöglicht, die eine nachträgliche Revision falscher Vaterschaften verhindert. Ferner können beurkundende Stellen wie Standesämter, Jugendämter oder Botschaften nicht einsehen, wie viele Kinder ein Antragsteller auf Vaterschaften bereits anerkannt hat.
Angeblich soll die Gesetzeslücke „zeitnah“ durch einen Gesetzesentwurf des Justizministeriums gefüllt werden. Ob der Entwurf dann zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt umgesetzt wird, ist höchst fraglich. Bereits 2017 scheiterte ein ähnlicher Gesetzesentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung am Widerstand des Bundesrates. Deutschland, das Land der unbegrenzten Möglichkeiten - für kriminelle Migranten.
Inzwischen haben das Jugend- und Standesamt angekündigt, „vorerst“ keine Urkunden über anerkannte Vaterschaften mehr auszustellen.
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