Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hatte bereits zur Haushaltsdebatte vorgeschlagen, die Zuwendungen zu streichen, da es an einer gesetzlichen Grundlage fehlt. Einzelheiten zum Antrag finden Sie hier.
Gleichwohl hat der Rat der Stadt Dortmund gegen die Stimmen der AfD mehrheitlich dem Haushaltsplan 2015, der die Beihilfe weiter beinhaltet, verabschiedet.
In einem Brief an den Oberbürgermeister Ullrich Sierau vom 23.02.2015 wurde dieser darauf hingewiesen, dass er nach den Vorgaben der Gemeindordnung einen nicht rechtmäßigen Beschluss zu beanstanden habe. Das Schreiben der AfD-Fraktion finden als Anhang.
Der Oberbürgermeister lehnte dies ab und hält die Gewährung für rechtmäßig. Er beruft sich hierbei auf einen dreiseitigen Aktenvermerk des Rechtsamtes. Schreiben des Oberbürgermeisters und Aktenvermerk sind ebenfalls als Anhang beigefügt.
Da die Argumentation des Rechtsamtes keinesfalls überzeugend ist, hat sich die AfD-Fraktion folgerichtig entschlossen, die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung in Arnsberg einzuschalten. Auch dort besteht die Möglichkeit, den rechtlich nicht haltbaren Beschluss zu "kippen". Die Kommunalaufsichtsbehörde wurde aufgefordert, von ihrem Beanstandungs- und Aufhebungsrecht Gebrauch zu machen. Das Schreiben der AfD-Fraktion ist beigefügt.
Man darf gespannt sein, ob auch bei der Bezirksregierung "ergebnisorientiert" argumentiert wird, d.h. hauptsache die Pfründe der Altparteien bleiben erhalten, oder ob Recht und Gesetz zu gewünschter Stärke verholfen wird.
Der Ansatz der AfD-Fraktion ist im übrigen nicht unbeachtet geblieben. Nachfragen anderer Fraktionen auch aus anderen Bundesländern zeigen, dass wir zu Recht dieses "heiße Eisen" angefasst haben.