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31. Mär 2018

Kasernen, Helme und Bajonette für Dortmund-Lindenhorst?

Recep Tayyip Erdogan hatte als Bürgermeister von Istanbul 1997 auf einer Demonstration den islamischen Dichter Ziya Gökalp zitiert: «Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Kuppeln unsere Helme, die Minarette unsere Bajonette und die Gläubigen unsere Soldaten.»

Er wurde dafür zu zehn Monaten Gefängnis wegen «religiöser Volksverhetzung» verurteilt. Erdogan - so die Richter - hatte gegen die säkulare Staatsordnung, also die Trennung von Staat und Religion, verstossen. Man sah schon damals in Erdogan die Speerspitze einer radikalen, politisch-islamischen Bewegung. Als Bürgermeister von Istanbul mußte er zurücktreten und saß die Strafe von März bis Juli 1999 ab. Recep Tayyip Erdogan ist heute der Präsident einer sich radikal wandelnden Türkei.

Auch Dortmund ist reich an "Kasernen, Helmen und Bajonetten". Weitere Standorte sind beantragt bzw. genehmigt, was nicht nur in der Bezirksvertretung Eving für Irritationen sorgt. Grund genug für die AfD-Ratsfraktion, in der Sitzung des ABVG (Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün) am 17.04.2018 die folgenden Fragen zu stellen:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

Die Bezirksvertretung Eving hat am 21.3.2018 die Pläne des Islamischen Kulturvereins der Bosniaken e.V. zustimmend zur Kenntnis genommen, an der Lindenhorster Straße 80 a ein Gemeindehaus mit Moschee nebst Minarett zu errichten. Formale Antragstellerin ist eine Immobilienverwaltung als Grundstückseigentümerin. Auf der Basis der Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung Eving will die Stadtverwaltung nunmehr die Baugenehmigung erteilen. Wird der Baukomplex wie geplant genehmigt, entsteht hier in Lindenhorst mit Minarett und Kuppel ein 18 Meter hohes Symbol islamischer Dominanz, das sich dazu baulich in keiner Weise in die Umgebungsbebauung einfügt.

Dazu stellt die AfD-Fraktion folgende Anfrage:

  • Warum soll die Baugenehmigung erteilt werden, obwohl schon die Dichte der geplanten neuen Bebauung ganz erheblich die der Umgebung überschreitet?
  • Die Vorschriften des Einfügungsgebotes sind im Zusammenhang mit dem § 34 durch mehrere Oberlandesgerichte zwingend bestätigt worden. Im Sinne des § 34 weist die Umgebung eine maximale Bauhöhe von etwa 9 bis 10 Metern auf. Hier wird die Genehmigung zum Bau einer Höhe der Kuppel von 18 m beantragt. In wieweit verträgt sich das Bauvorhaben insgesamt mit dem Einfügegebot des § 34 bezogen auf die Höhe der Kuppel, die Dichte der Bebauung und die überbaute Fläche?
  • Wurde der mögliche Ermessensspielraum der Genehmigungsbehörde hier in nicht nachvollziehbarer Weise gravierend zu Gunsten des Antragsstellers  ausgenutzt?
  • Wird sich nicht - entgegen den Vorschriften des § 34 - das Ortsbild ganz erheblich verändern, da sich das geplante Bauvorhaben nicht in den Charakter der Umgebung einfügt?
  • Wo sollen die Parkplätze für die 190 Besucher entstehen? Auf den beiden vorgesehenen Grundstücken lassen sich die Parkplätze jedenfalls nicht darstellen.
  • Wo sollen die sicherlich noch zwingend erforderlichen Parkplätze für die nicht unerhebliche Anzahl der Bediensteten der geplanten Moschee entstehen? Auf den beiden vorgesehenen zwei Grundstücken lassen sich die Parkplätze jedenfalls nicht darstellen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf Anlage zu Nr. 51.11 VV BauO NRW.
  • Wird - alternativ zu Parkplatzeinrichtung - eine Stellplatzablöse gefordert? Wenn ja: Wie hoch soll diese Ablöse sein?
  • Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Lärmbelästigung für die Anwohner durch an- und abfahrende Fahrzeuge? Sind hier seitens der Verwaltung zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen zum Schutze der Bewohner im nördlichen, gegenüberliegendem, Teil der Lindenhorster Straße vorgesehen?
  • Gegenüber der Zeitung hat ein Vertreter der Antragsteller erklärt, einen Muezzin-Ruf werde es nicht geben. Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass künftig tatsächlich kein Muezzin-Ruf vom Minarett über Lindenhorst erschallt?
  • Warum erscheint in der Vorlage (Drucksache Nr.: 10260-18) für die Bezirksvertretung Eving nicht einmal das Wort Moschee?
  • Hat die Stadtverwaltung Wort „Moschee“ bewusst vermieden, da man der Auffassung ist, einen „Gebetsraum“ den Bürgern möglicherweise besser „schmackhaft“ machen zu können?
  • Ist in Lindenhorst oder Eving ein weiterer Moscheebau/Bau mit Gebetsraum in einem baurechtlichen Antragsverfahren?
  • Wenn ja: Wo ist der Bau geplant und wer ist der Antragsteller?
Gelesen: 1969 mal Letzte Änderung am: Samstag, 31 März 2018 21:34