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22. Mai 2018

Fragen zu MUFL im "Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden"

Die Betreuung der im Behördendeutsch sogenannten MUFL (minderjährige unbegleitete Flüchtlinge) kostet den Steuerzahler im Schnitt 5.000 Euro - pro Kopf und pro Monat. Bei der Altersfeststellung jener, nicht selten mit imposantem Bartwuchs ausgestatteten Jungeinwanderer verläßt man sich bequemerweise gern auf deren Selbstauskunft. Oftmals ist weder die Identität, noch das Alter zweifelsfrei zu bestimmen, was erhebliche Rechtsunsicherheit im Umgang mit den MUFL zur Folge hat.

Die AfD-Fraktion im Dortmunder Rat läßt daher am 10. Juli im "Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden" das Thema auf die Tagesordnung setzen:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,nach Angaben des Städte- und Gemeindebunds liegen die Fallkosten für einen minderjährigen unbegleiteten Flüchtling (MuFl) bei rund 5.000 Euro monatlich. Zum Stichtag des 1. November 2017 befanden sich deutschlandweit rund 55.890 MuFl in der Obhut der kommunalen Jugendämter. Davon waren 24.126 junge Volljährige über 18 Jahre, die deshalb in Wohngruppen untergebracht werden müssen.Nach § 41 SGB VIII kann diesem Personenkreis auch über das 18. Lebensjahr hinaus weiter Jugendhilfe gewährt werden. In Ausnahmefällen können erwachsene Ausländer sogar bis zum 27. Lebensjahr durch die Kinder- und Jugendhilfe betreut werden. Die Gesamtkosten für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge liegen laut Städte- und Gemeindebund jährlich zwischen zwei und vier Milliarden Euro. Die Bundesländer zahlen hierbei die anfallenden Unterbringungskosten und die Kommunen kommen für Verpflegung, Beschulung, Sprachkurse und psychologische Betreuung auf. Im Koalitionspapier von CDU/CSU und SPD wird beabsichtigt, zukünftig in Zweifelsfällen bei der Altersfeststellung von MuFl verstärkt Jugendämter, das BAMF und sog. „ANKER“-Einrichtungen miteinzubeziehen. Zudem sollen Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden. Die AfD-Fraktion bittet die Stadt Dortmund daher um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Wie wurde bisher das Alter von MuFl in Dortmund bestimmt?

  • Welchen personellen wie finanziellen Mehraufwand erwartet das Jugendamt bei der durch die Regierungsparteien angekündigten stärkeren Einbindung in die Altersfeststellung von MuFl?

  • Erfasst das Jugendamt, ob MuFl bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind? Wenn nein, warum nicht?

  • Wie viele MuFl aus Algerien, Tunesien und Marokko leben derzeit in Dortmund?
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