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14. Jun 2018

Eine Einwanderung in die Sozialsysteme ist rechtswidrig, findet aber statt.

Die Personenfreizügigkeit innerhalb der EU ist (neben der unternehmerischen Niederlassungsfreiheit) als Arbeitnehmer-Freizügigkeit definiert. Das heißt, es gibt keinen Anspruch auf Wohnsitznahme zur Erlangung von Sozialleistungen in einem EU-Staat. So eindeutig, wie dies in der Freizügigkeitsrichtlinie geregelt ist, so inkonsequent wird von den deutschen Kommunen der Aufenthalt von ausländischen EU-Bürgern nachgehalten.

Die AfD-Fraktion im Dortmunder Rat läßt das Thema auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit am 03.07.2018 setzen:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

neben dem anhaltenden Migrationsdruck aus Afrika und dem Orient hat sich auch die europäische Freizügigkeit für die Kommunen zu einem ernsten Problem entwickelt.

Als die Freizügigkeit vor vier Jahren auch für Bewohner osteuropäischer Mitgliedsstaaten durchgesetzt wurde, versicherte der damalige Innenminister Thomas de Maiziére, daß dies zu „einer Zuwanderung in die Arbeitsmärkte, nicht aber in die Sozialsysteme“ führen würde. Inzwischen wendet allein Dortmund jährlich rund 11 Millionen Euro für Armutszuwanderer aus Südosteuropa auf. Um an deutsche Sozialhilfe zu gelangen, bedarf es für EU-Zuwanderer lediglich eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses oder eines Scheingewerbes. Wieviel ein Migrant arbeitet und vor allem damit verdient, ist unerheblich. So unterschreiben viele einen Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung, um Zugriff auf die Sozialkassen zu erhalten. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, fordert, dass als Beschäftigung im Rahmen der europäischen Freizügigkeit „nur anerkannt wird, wenn man so viele Stunden arbeitet, dass man davon leben kann.“ Das Innenministerium vermutet, dass sich hinter den zahlreichen Scheinarbeitsverhältnissen organisierte Kriminalität verbirgt.

Die AfD-Fraktion bittet die Stadt Dortmund daher um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele EU-Bürger beziehen - neben ihrem Gehalt aus einer geringfügigen Beschäftigung oder den Einkünften aus einem Kleingewerbe - Sozialleistungen als sogenannte „Aufstocker“ in Dortmund? Wir bitten um Auflistung nach EU-Mitgliedsstaat und Personenanzahl.

  2. Wie viele Fälle von „Scheinarbeitsverhältnissen“ bzw. „Scheingewerbetreibenden“ wurden bei EU-Bürgern in den letzten 4 Jahren durch die Stadtverwaltung festgestellt?

  3. Wie vielen EU-Bürgern wurde daraufhin das Freizügigkeitsrecht entzogen?
Gelesen: 1812 mal Letzte Änderung am: Donnerstag, 14 Juni 2018 20:04