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18. Jun 2018

DITIB go home!

Während in Österreich Imame, die gegen Staat und Gesellschaft agitieren, ausgewiesen werden, darf sich in Deutschland der verlängerte Arm Erdogans weiterhin politisch betätigen. Gesteuert werden die Aktivitäten über die türkische Religionsbehörde Diyanet, die direkt dem Ministerpräsidenten untersteht und in den vergangenen Jahren den Koran zunehmend fundamentalistisch auslegen läßt. Mit der Abkehr vom kemalistischen Laizismus versucht die neoosmanische türkische Führung den Gleichschritt von Glauben und Politik widerherzustellen. Statt religiöser Seelsorge steht der Einfluß auf Politik, Verwaltung und Justiz im Mittelpunkt des Handelns. Kein souveräner Staat kann Strukturen dulden, die von ausländischen Mächten finanziert und organisiert werden, um gegensätzliche Interessen zu verfolgen. Die AfD-Fraktion im Dortmunder Rat fordert daher die Verwaltung auf, Genehmigungen für den Aufenthalt von DITIB-Imamen in Zukunft weder zu erteilen oder zu verlängern. Der folgende Antrag wurde für den "Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden" am 10. Juli 2018 auf die Tagesordnung gesetzt:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

im vergangenen Jahr erhielten rund 350 Imame der türkischen Religionsbehörde „Diyanet“ Arbeitsvisa für Deutschland. Eine Anfrage der Bundestagsfraktion „Die Linke“ ergab, dass die Bundesregierung keine Erkenntnisse über den weiteren Verbleib der entsandten Prediger vorlägen. Laut dpa hatten die deutschen Behörden dazu 2017 Arbeitsvisa mit einer Gültigkeitsdauer von 180 Tagen ausgegeben. DPA vermutet, dass die Imame im Regelfall bei den kommunalen Ausländerbehörden eine Aufenthaltserlaubnis beantragen würden.

Ditib und ihre Vertreter stehen spätestens seit der „Spitzel-Affäre“ in der Kritik. Die Erdogan-Getreuen waren immer wieder durch die Spionage oppositioneller Tätigkeiten von Kurden und Gülen-Anhängern in Deutschland aufgefallen.

Die AfD-Fraktion bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:

  • Hat die Dortmunder Ausländerbehörde Kenntnis über den Verbleib von Ditib-Imamen in Dortmund?
  • Haben Ditib-Imame in jüngster Vergangenheit eine Aufenthaltserlaubnis bei der Dortmunder Ausländerbehörde beantragt? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, sollen diese zukünftig durch die Ausländerbehörde genehmigt werden?
  • Wie bewertet die Ausländerbehörde den Aufenthalt von Ditib-Imamen in Dortmund?

Die AfD-Fraktion beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, Aufenthaltserlaubnisse für Imame türkischer Religionsbehörden in Zukunft weder zu erteilen, noch ggf. zu verlängern.

Gelesen: 1360 mal Letzte Änderung am: Montag, 18 Juni 2018 22:05