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24. Jun 2018

Das Neutralitätsgebot wird im Dortmunder Rathaus bewusst missachtet.

Am 15. Februar wurde unser Eilantrag zur Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht durch die Stadt Dortmund mehrheitlich vom Rat nicht zur Tagesordnung zugelassen. Daher stellten wir den Antrag noch einmal zur Sitzung am 22. März 2018. Die Antwort ließ bis zur Ratssitzung am 17.05.2018 auf sich warten und wurde uns erst unmittelbar vor deren Beginn zugänglich gemacht - eine im Übrigen oft geübte Methode, um im Rahmen des Möglichen mißliebige Ratsmitglieder in der Ausübung ihrer Mandate zu behindern. Da uns somit keine Zeit mehr zur Verfügung stand, um uns mit der schon auf den ersten Blick unbefriedigenden Replik der Verwaltung inhaltlich auseinanderzusetzen, lassen wir das Thema erneut auf die Tagesordnung des Rates setzen:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der liberale Staat ist zur staatlichen Neutralität verpflichtet, da nur diese, die staatliche Stabilität garantiert. Nur wenn sich Staatsorgane gegenüber den Bürgern neutral verhalten, werden sie auf Akzeptanz und Respekt stoßen. Bürger dürfen nicht den Eindruck gewinnen, der staatliche Entscheidungsprozess sei in irgendeiner Form von fremden Bewertungsmaßstäben beeinflusst (s. Eder, „Rote Karte“ gegen „Spinner“?, S. 38). Bereits aus dem in Art. 20 Abs. 1 und 2 GG verankerten Demokratieprinzip folgt, dass Wahlen frei von staatlichen Einflüssen sein müssen. Nur freie Wahlen vermögen den Staatsorganen demokratische Legitimation zu vermitteln. Hieraus leitet sich unter anderem eine Pflicht der Staatsorgane zu parteipolitischer Neutralität ab (Ebd., S. 39). Nur wenn es der Exekutive prinzipiell verboten ist, Parteien unterschiedlich zu behandeln, können die Parteien ihre verfassungsmäßigen Aufgaben erfüllen (Ebd., S. 54-55). Auch findet diesbezüglich keine Differenzierung zu Wahlkampfzeiten statt, denn die repräsentative Demokratie beschränkt sich nicht auf Wahlen, sie gipfelt in ihr (BVerfGE 20, 56, 114).

Bereits unmittelbar vor der Bundestagswahl (05.09.17) veranstaltete das Dortmunder Gleichstellungsbüro unter Leitung von Frau Maresa Feldmann die politische Tendenzveranstaltung „Wehret den Anfängen! Rückschritte in der Gleichstellung“ im Bürgersaal des Rathauses. Auf dieser Veranstaltung diskreditierte die Referentin Frau Prof. Dr. Esther Lehnert (Amadeo-Antonio-Stiftung) konservative Politikerinnen und Publizistinnen wie die damalige Bundessprecherin der AfD, Frau Dr. Frauke Petry, die damalige AfD-Bundestagskandidatin, Beatrix von Storch, die Lebensschützerin Hedwig von Beverfoerdeund die Schriftstellerin Birgitt Kelle (CDU-Mitglied) im Rahmen einer Power Point Präsentation als „rechtsextrem“. Auch in der „Informationsbroschüre“ des Gleichstellungsbüros wurden legitime familienpolitische Positionen, wie bspw. die Ablehnung der „Ehe für alle“, als Ansichten diffamiert, die dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen wären (s. Einleitungstext des Pamphlets). Der umstrittene „Wissenschaftler“ Andreas Kemper berichtete über ein bestehendes Adelsnetzwerk, welches über die AfD und andere konservative, rechtsdemokratische Gruppierungen, versuche, unterstützt vom Heiligen Stuhl, Frauenrechte und ein liberales Abtreibungsrecht abzuschaffen.

Am 07.02.18 wiederholte das Gleichstellungsbüro das Konzept einer einseitig polemisiernden Anti-AfD-Veranstaltung. Unter dem Tagungstitel „Frauen, wehrt euch!“ wurden verschiedene Workshops zum Umgang mit einer vermeintlichen rechtspopulistischen Gefahr angeboten. Frau Feldmann, die Leiterin des Dortmunder Gleichstellungsbüros, begrüßte die anwesenden Frauen, denn Männer waren lediglich als Referenten zugelassen, mit den Worten: „Wie schön, dass wir heute die AfD von der Veranstaltung fernhalten konnten!“Teilnehmerinnen der Workshops berichteten zudem von Ratschlägen im Umgang mit Rechtspopulisten, die an Maßnahmen des NS-Regimes erinnern lassen. Ein Referent forderte, konsequent AfD-Parteimitglieder samt deren Familienangehörigen und Kindern aus Freizeitvereinen (hier: „Radsportverein“) heraus zu drängen, um diese gesellschaftlich zu isolieren. Ferner behauptete ein Referent, dass es beim Familienbild von CSU und AfD inhaltliche Überschneidungen gäbe, die letztlich als „rechtsradikal“ bezeichnet werden müssten. Herr Zorn, Co-Autor des Buches „Mit Rechten reden“, diskreditierte die politische Programmatik der AfD als demokratisch-illegitim.

Unserem sachkundigen Bürger, Matthias Helferich, der als Vertreter der AfD-Ratsfraktion angemeldet war, wurde der Zutritt verweigert und ihm das Recht auf Meinungsfreiheit durch Frau Feldmann unter Androhung von Zwangsmaßnahmen abgesprochen. Hierbei berief sich Frau Feldmann auf ein umfassendes Hausrecht, welches ihr angeblich für das gesamte Rathaus zustehe. Dieses vermeintliche Hausrecht setzte Frau Feldmann mittels angewiesener Security-Kräfte durch und drängte unseren sachkundigen Bürger aus demRathaus.

Die AfD-Fraktion verurteilt das totalitäre Gebaren der Verantwortlichen im Gleichstellungsbüro und beim Sonderbeauftragten für Vielfalt, Toleranz und Demokratie des Oberbürgermeisters.

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Zu diesem Vorgang hatte die AfD-Fraktion Fragen an die Verwaltung gestellt, die inzwischen vom Oberbürgermeister beantwortet wurden. Die Beantwortung der Fragen wurde allerdings derart kurzfristig zur letzten Ratssitzung vorgenommen, dass sich unsere Fraktion nicht mehr angemessen mit dem Inhalt der Antworten auseinandersetzen konnte. Daher beantragte die AfD-Fraktion, die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes (Drucksache Nr.: 10472-18 ) auf die nächste Ratssitzung zu verschieben. Das lehnte der Rat ab. Wir stellen daher nunmehr folgenden Antrag und bitten um Antworten zu den von uns gestellten Fragen:

„Der Rat der Stadt nimmt missbilligend zur Kenntnis, dass auf der den beiden Veranstaltungen, an der das städtische Gleichstellungsbüro maßgeblich beteiligt war, massiv gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstoßen wurde. Zugleich verurteilt der Rat das totalitäre Gebaren der Verantwortlichen im Gleichstellungsbüro und beim Sonderbeauftragten für Vielfalt, Toleranz und Demokratie des Oberbürgermeisters. Der Rat der Stadt fordert den Oberbürgermeister zugleich dazu auf, künftig in seinem Dienst- und Verantwortungsbereich aktiv gegen Veranstaltungen vorzugehen, die gegen die parteipolitische Neutralitätspflicht der Stadtverwaltung verstoßen“.

Die Begründung dieses Antrags ergibt sich aus unserer nachfolgenden Stellungnahme zu den erfolgten Antworten der Verwaltung auf unsere Fragen in der Sache (Drucksache Nr.: 10472-18 ). Unsere Stellungnahme ist verbunden mit weiteren sich für uns ergebenden Fragen, um deren Beantwortung wir bis zur nächsten Ratssitzung bitten:

Spiegelstrich 1: Die Verwaltung schreibt: „Wie mit Rechtspopulismus umzugehen ist, gehört auch zu den Handlungsfeldern des novellierten Dortmunder Aktionsplans gegen Rechtsextremismus, der vom Rat der Stadt Dortmund zustimmend zur Kenntnis genommenen wurde. Die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie sowie das Gleichstellungsbüro sind mit der Veranstaltung diesem Handlungsauftrag nachgekommen“. Weiter heißt es, ein Verstoß gegen Verfassungsgrundsätze sei nicht erkennbar.

Die AfD-Fraktion ist der Auffassung, dass hier sehr wohl wider die Verfassung das staatliche Neutralitätsgebot verletzt wurde. Das ergibt sich bereits aus der Argumentation der Stadtverwaltung, die in diesem Zusammenhang den sogenannten „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ (tatsächlich heißt dieser Plan aber „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus“) legitimierend heranzieht. Tatsächlich bestätigt die Verwaltung damit nur die Rechtswidrigkeit ihres Handelns. Denn dieser sogenannte „Dortmunder Aktionsplan“ wurde ja gerade von den Altparteien um den Aspekt des sogenannten „Rechtspopulismus“ mit dem Ziel erweitert, die immer wieder von ihnen als „rechtspopulistisch“ gescholtene AfD in ihrer weiteren Erstarkung als bürgerliche Volkspartei mit Steuermitteln zu bekämpfen. Ziel der konkurrierenden Altparteien ist es, mit dem rechtlich nur schwer anzugreifenden Begriff des „Rechtspopulismus“ auch staatliche Aktivitäten der Stadtverwaltung und den Einsatz öffentlicher Gelder - also Gelder der Bürger - im Kampf gegen die AfD legitimieren zu können. Insofern ist schon dieser „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus“) verfassungswidrig, da er sich natürlich direkt gegen unsere Partei richtet. Und da dieser Aktionsplan der Verwaltung als Rechtfertigungsgrundlage des Gebarens der Gleichstellungsstelle in der hier anliegenden Sache dient, bedeutet dies an sich schon ein Einräumen eines Verfassungsverstoßes durch die Gleichstellungsbeauftragte.

Es ist befremdlich, wenn die Verwaltung argumentiert, es sei Aufgabe des Gleichstellungsbüros, die Öffentlichkeit über Entwicklungen im Bereich der Gleichstellung im Zusammenhang mit Rechtspopulismus zu informieren. Da „Rechtspopulismus“ von den Altparteien als politischer Kampfbegriff und als Synonym für die AfD benutzt wird, ist klar, dass die Gleichstellungsstelle quasi als verlängerter Arm der Altparteien gegen die AfD agitiert und die Öffentlichkeit einseitig über selbst definierte Inhalte politisch einseitig informiert. Bereits bei der „Kenntnisnahme“ - die Stadtverwaltung schreibt hier sogar von „zustimmender Kenntnisnahme“ - des „Dortmunder Aktionsplans gegen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus“ durch den Rat hatte die AfD-Fraktion den Plan abgelehnt, und zwar mit der Begründung, dass hier eine illegitime Handlungsgrundlage im politischen Kampf gegen die AfD geschaffen würde. In diesem hier in Rede stehenden Fall hat sich die Gleichstellungsbeauftragte auf der Basis des „Aktionsplans“ ganz klar zur einer politischen Erfüllungsgehilfin der Altparteien machen lassen.

Spiegelstrich 5/8: Es widersprich nach unserer Auffassung absolut dem Geschlechter-Gleichstellungsgebot, wenn der Oberbürgermeister auch Veranstaltungen als „geschlechterreine“ bzw. „geschlechtergesäuberte“ Veranstaltungen für zulässig erklärt. Der sachkundige Bürger und Referent der AfD-Ratsfraktion, Matthias Helferich, war von der Fraktion beauftragt, die Veranstaltung zu besuchen. Es darf doch wohl im 21. Jahrhundert auch in Dortmund nicht sein, dass Herr Helferich wegen seiner sexuellen Orientierung von einer Veranstaltung im Rathaus ausgeschlossen wurde. Es ist natürlich richtig, wenn Oberbürgermeister Sierau schreibt, Matthias Helferich sei nach Kenntnis der Verwaltung weder eine biologische Frau, noch als Transsexuelle oder Transgender dieser Zielgruppe zuzuordnen. Tatsächlich ist Herr Helferich ein echter und auch anständiger Mann mit großer Deutschlandliebe und großer Populismus-Sachkenntnis, die er gern auf der Veranstaltung eingebracht hätte.

Es ist uns völlig unerklärlich, warum hier - noch dazu bei einer ausdrücklich an die Öffentlichkeit gerichteten Veranstaltung – vom Oberbürgermeister einer Art „Geschlechterrassismus“ das Wort geredet wird. Wenn ein Mann eine von der Gleichstellungsbeauftragten Maresa Feldmann mitgetragenen „Frauenveranstaltung“ besuchen möchte – warum sollte er dieser nicht beiwohnen dürfen? Und wie will man überhaupt „Geschlechter“ mit Blick auf das eingeschränkte Zutrittsrechts exakt identifizieren? Vor allem Grüne, aber auch Linke und selbst früher mal vorhandene Konservative in der Dortmunder CDU-Ratsfraktion halten 62 Geschlechter inzwischen für gegeben. Da ist es sicherlich schwer, denjenigen, diejenige oder dasjenige zweifelsfrei bei der Einlasskontrolle zu der jeweiligen Veranstaltung zu identifizieren. Was tun, wenn der umtriebige AfD-Fraktionsvorsitzende im Rat der Stadt Dortmund auf einer künftigen Frauen-Veranstaltung von Maresa Feldmann Einlass begehrt, da er sich schon seit Tagen als Frau fühlt und den Eindruck hat, er könnte seinen ansonsten so stattlichen Körper am Ende doch noch ablehnen? Wird man ihm den Zutritt verweigern, ihn damit diskriminieren und ihn womöglich in eine persönliche Krise stürzen? Wer übernähme dafür die Verantwortung?

Spiegelstrich 9: Dem sachkundigen Bürger, Herrn Matthias Helferich, wurde die Meinungskundgabe mittels Pappschild im Bürgersaal des Rathauses auf der Basis des „Behördenhausrechts“ untersagt, schreibt OB Sierau. Warum wurde die Grünen-Fraktion auf ihren Kommunalwahl- und Bundestags-Wahlpartys im Rathaus von den Hausrecht-Beauftragten des Oberbürgermeisters nicht sofort aufgefordert, ausgehängte antidemokratische Antifa-Banner zu entfernen?

Am 07.02.18 kam es zu der Veranstaltung unter dem Tagungstitel „Frauen, wehrt euch!“ Hier wurden verschiedene Workshops zum Umgang mit einer vermeintlichen rechtspopulistischen Gefahr angeboten. Frau Maresa Feldmann, die Leiterin des Dortmunder Gleichstellungsbüros, begrüßte die anwesenden Frauen mit den Worten: „Wie schön, dass die AfD heute hier nicht reinkommt!“ In einem Antwortschreiben von OB Sierau an Herrn Helferich auf dessen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Maresa Feldmann hin heißt es, Feldmann habe erklärt, diese entlarvende Äußerung nicht getan zu haben. Der AfD-Fraktion hingegen liegen eine mündliche und eine schriftliche Erklärung von Zeugen - zwei echte Frauen - vor, die auf der Veranstaltung bis zum Ende anwesend waren. Beide bezeugen, dass dieser Ausspruch von Frau Feldmann selbst getätigt wurde. Wie stuft der Oberbürgermeister diese Unwahrheit/Lüge Frau Feldmanns ein und welche Bedeutung sieht er darin für den hier gesamten in Rede stehenden Fall eines einseitigen Agitierens durch Frau Feldmann gegen die AfD?

Gelesen: 1782 mal Letzte Änderung am: Sonntag, 24 Juni 2018 16:48