Sehr geehrter Herr Dr. Jörder,
am 09.09.2018 soll im Blücherpark von 11:00 bis 19:00 Uhr eine Veranstaltung mit dem Titel "Anarchistisches Parkfest" stattfinden. Ich bitte Sie um Auskunft, ob für diese Veranstaltung eine Genehmigung des Ordnungsamtes vorliegt. Sollte das der Fall sein, bitte ich, uns zu informieren, ob der BV Innenstadt-Nord dies zur Kenntnisnahme mitgeteilt wurde.
Die Bundeszentrale für politische Bildung definiert "Anarchie" als "Gesetzlosigkeit". Zitat: >>Das griechische Wort "anarchos" bedeutet übersetzt so viel wie "Herrschaftslosigkeit" oder "Gesetzlosigkeit". Eine Gesellschaft, in der Anarchie herrscht, ist eine Gesellschaft, in der niemand das Sagen hat. Hier gibt es keine staatliche Gewalt und keine gewählten Volksvertreter in einem Parlament.<<
Die Ideologie des Anarchismus steht somit konträr zur Freiheitlich demokratischen Grundordnung. Der Ablehnung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im öffentlichen Raum eine Darstellungsmöglichkeit zu bieten, wäre eine bewußte und somit vorsätzliche Mißachtung der bürgerlichen Werteordnung.