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19. Sep 2018

Baudezernent: „Minarett ist Kirchturm gleichzusetzen.“

Die Genehmigung der Moschee an der Lindenhorster Straße 80 a steht bevor. Wie der städtische Baudezernent Ludger Wilde heute im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen erklärte, könne die Baugenehmigung für das Gebäude mit der 18 Meter hohen Kuppel nicht versagt werden. Das Vorhaben sei gebietsverträglich und erfülle die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zulassung gemäß § 8 Absatz 3 BauNVO. Auch mit Blick auf die Höhenentwicklung füge sich das Gemeindehaus in die nähere Umgebung ein. Das Minarett sei hier einem Kirchturm gleichzusetzen, von dem auch keine prägende Wirkung auf die Umgebung ausgehe. Der Antragsteller habe schriftlich mitgeteilt, dass das Minarett aus gestalterischen Gründen geplant und Lautsprecher bzw. ähnliche Lärmverursacher nicht vorgesehen seien. Als „Betriebszeiten“ sind im Bauantrag 6.00 bis 22.00 Uhr festgelegt. Es sei davon auszugehen, daß es hier nicht zu signifikanten Lärmbelästigungen kommt. Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen wurden seitens der Verwaltung nicht gefordert.

Wilde vermied es von einer „Moschee“ zu sprechen. Antragsgegenstand sei vielmehr ein „Gemeindehaus mit Gebetsräumen“. Auch auf Nachfrage des AfD-Fraktionsvorsitzenden Garbe, beantragt sei hier doch schließlich ein großer Gebetsraum mit Riesen-Kuppel und Minarett – also eine Moschee, wollte Wilde das Wort „Moschee“ nicht in den Mund nehmen. In der schriftlichen Antwort auf die Anfrage der AfD an die Stadtverwaltung hieß es: „Der Begriff Moschee wurde nicht bewusst vermieden. Es wurde keine Moschee beantragt“. Lustig, diese Wortklauberei – macht sie doch einmal mehr deutlich, daß man es stadtöffentlich nicht vertreten will, eine Riesen-Moschee zu genehmigen. Oder macht es baurechtlich tatsächlich einen Unterschied, ob man den Bau eines „Gemeindehauses mit Gebetsräumen“ plus Minarett oder den Bau einer „Moschee“ beantragt? Das ist noch zu klären.

Ein paar Meter weiter soll ein weiterer moslemischer Bau entstehen. Auch keine Moschee? Hier heißt es in der schriftlichen Antwort der Stadtverwaltung auf die AfD-Anfrage: „Für das Grundstück Lindenhorster Straße 158 gibt es einen Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses und eines bosnischen Gemeindehauses“. Auch dieser Antrag ist noch nicht beschieden.

Heiner Garbe
Fraktionsvorsitzender

Gelesen: 1605 mal Letzte Änderung am: Donnerstag, 20 September 2018 16:48