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02. Nov 2018

UNO-Migrationspakt stoppen – Heimatrecht ist Menschenrecht - Antrag zur Ratssitzung am 15.11.2018

Die AfD-Fraktion wird folgenden Antrag zur Sitzung stellen. Der sog. Migrationspakt wiird nicht abzusehende Folgen für Deutschland und natürlich auch für Dortmund haben. Seien Sie am 15.11.2018 dabei, wenn der Antrag diskutiert wird.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

unter Ausschluss der Öffentlichkeit und einer breiten gesellschaftlichen Debatte soll am 10. Dezember 2018 in Marrakesch der „Global Pact for Migration“ durch den deutschen Vertreter bei der UN unterzeichnet werden. Dies freilich ohne Beteiligung des deutschen Souveräns und seinem Repräsentationsorgan, dem Deutschen Bundestag.

Inzwischen haben die USA, Ungarn, Dänemark und Australien eine Unterzeichnung der völkerrechtlichen Absichtserklärung, die die unterzeichnenden Nationen zu Migrationsgesellschaften erklärt, abgelehnt. Auch in der Schweiz und Österreich werden Regierungsstimmen, die eine Unterzeichnung des migrationspolitischen Vertragswerks ablehnen, immer lauter.

Allein die Bundesregierung nimmt die rechtliche Bindung Deutschlands mittels des UNO-Migrationspakts kritiklos hin und beschwichtigt Kritiker einer grenzenlosen Zuwanderung unter Hinweis auf die Rechtsqualität des „Global Pact for Migration“ als „soft law“. Auch wenn der Migrationspakt als „soft law“ keine Bindungswirkung entfaltet, so werden deutsche Gerichte ihn als Auslegungshilfe bei asyl- und ausländerrechtlichen Fragestellungen verwenden. Dies stellt sich auch aus Sicht der Basler Zeitung vom 25.10.2018 als bedrohliche Entwicklung für alle Unterzeichnerstaaten dar:

„Der nun vorliegende UNO-Migrationspakt hält in mehreren Leitprinzipien fest, was unter angeblich geordneter Migration zu verstehen ist. Wirtschaftsmigranten werden praktisch den Flüchtlingen gleichgestellt, und mit dem Hinweis, die Welt in eine Migrationsgesellschaft zu verwandeln, wird die Niederlassungsfreiheit zum Menschenrecht erklärt. Zudem dürfe es keine Unterschiede mehr geben zwischen Migranten und der einheimischen Bevölkerung. Der Pakt regelt unter anderem auch den uneingeschränkten Familiennachzug, die Legalisierung von illegalen Aufenthalten, die Ausschaffungshaft sowie eine hindernisfreie Geldüberweisung in die Ursprungsländer der Migranten, wobei für die Kontroll- und Überwachungsfunktion nichtstaatliche Organisationen vorgesehen sind. Zudem müsse Migration als etwas Positives bewertet werden, und negative Gefühle gegen Migranten wären zu verurteilen. Schliesslich wird vorgeschrieben, Medien (auch soziale) zu überwachen, damit diese ausgewogen über Migranten berichten, verbunden mit Sanktionen gegen jene, welche angeblich xenophobe Aussagen verbreiten.“

Die AfD-Fraktion lehnt einen derartigen migrationspolitischen Souveränitätsverlust entschieden ab. Nur der Souverän des Grundgesetzes, das deutsche Volk, ist berechtigt, über die Zusammensetzung des Staatsvolkes zu entscheiden. Die Deklaration Deutschlands zum reinen Siedlungsgebiet von Migranten ohne Beteiligung des deutschen Parlaments ist verfassungswidrig und undemokratisch.

Da Dortmund, wie viele Ruhrgebietsstädte symbolhaft für eine gescheiterte Zuwanderungspolitik steht, stellt die AfD-Fraktion folgenden Antrag:

„Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, den Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei den United Nations anzuweisen, den „Global Pact of Migration“ nicht zu unterzeichnen ohne dass der Unterzeichnung eine vorherige Abstimmung im Deutschen Bundestag vorhergegangen ist.“

Gelesen: 1766 mal Letzte Änderung am: Dienstag, 06 November 2018 11:32