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08. Jan 2019

Bericht aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 13.11.2018

-Abschiebungen in sichere Herkunftsstaaten vorbereiten-

In der vergangenen Sitzung des Ordnungsausschusses beantragten wir im Hinblick auf die Erklärung Marokkos, Tunesiens, Algeriens und Georgiens zu sicheren Herkunftsstaaten durch die Bundesregierung, die Vorbereitung der Abschiebung von in Dortmund lebenden Ausländern aus obigen „sicheren Herkunftsstaaten“. Derzeit duldet die Stadtverwaltung 56 Personen aus den nordafrikanischen Urlaubsländern, die monatlich den Stadthaushalt mit rund 1600 Euro pro Person belasten. Selbstverständlich wurde unser „Remigrationsantrag“ mehrheitlich von den alten Parteien abgelehnt.

-Abschiebungen sind für Mitarbeiter der Ausländerbehörde gefährlich-

Die Anschaffung von 128 Schutzwesten für die Mitarbeiter der Ausländerbehörde der Stadt Essen, nahm die AfD-Fraktion zum Anlass, die Ausstattung der Behörde in Dortmund zu hinterfragen. Auch Dortmunds Behördenmitarbeiter, die mit der Vollstreckung von Abschiebungen betraut sind, werden mit „stichsicheren Westen“ ausgestattet. Abschiebungen sind wohl für die städtischen Angestellten mit Gefahr für Leib und Leben verbunden, vielleicht werden sie deshalb so selten vollstreckt?

-2.443 potenzielle „Ankerpersonen“ leben in Dortmund-

Laut schwarz-rotem Familiennachzugsneuregelungsgesetz sind subsidiär Schutzberechtigte berechtigt ab dem 1. August 2018 ihre Familienangehörigen nach Deutschland zu holen. Die Bundesregierung versprach die Anzahl der Familiennachzügler für das gesamte Bundesgebiet auf 1000 Personen zu drosseln. Die AfD-Fraktion Dortmund lehnt den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ab – vielmehr sollten die Syrer und Iraker „fit 4 Return“ gemacht werden, um den Wiederaufbau ihrer Heimat schnellstmöglich voranzutreiben. Die Anfrage der AfD-Fraktion ergab, dass rund 2.443 potenzielle „Ankerpersonen“ in Dortmund leben.

-Kriminalität von Geduldeten-

Die AfD-Fraktion fragte die Verwaltung, ob diese Erkenntnisse über die Straffälligkeit geduldeter Ausländer habe. Die Ausländerbehörde verneinte dies und verwies auf die Zuständigkeit der Dortmunder Staatsanwaltschaft. Beim „Haus des Jugendstrafrechts“ werden allerdings die Daten jugendlicher (teils ausländischer) Intensivstraftäter erfasst. Auf Druck der AfD-Fraktion erklärte Rechtsdezernent Dahmen laut Ausschussprotokoll: „Sollten ausländische Jugendliche jedoch strafbar werden, so würde die Behörde immer informiert.“ Warum dieser Informationsaustausch zwischen Staatsanwaltschaft und Ausländerbehörde bzgl. straffälliger Geduldeter nicht erfolgt, bleibt schleierhaft. Hinsichtlich krimineller Ausländer, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, stellt sich die Stadtverwaltung leider blind, stumm und taub.

Ihre AfD-Fraktion im Stadtrat Dortmund

Gelesen: 1392 mal Letzte Änderung am: Mittwoch, 09 Januar 2019 09:02