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24. Jan 2019

Haus des Jugendstrafrechts betreut mehrheitlich Intensivtäter mit Migrationshintergrund

Im „Dortmunder Haus des Jugendrechts“ (HdJR) arbeiten das Jugendkommissariat der Polizei Dortmund, die Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft Dortmund sowie die Jugendgerichtshilfe des Dortmunder Jugendamtes zusammen. Ziel des seit Sommer bestehenden Kooperationsprojektes verschiedener Behörden ist die „zeitnahe Reaktion auf jugendkriminelle Aktivitäten“ und eine Reduktion sowie Betreuung von jugendlichen Intensivtätern. Die AfD-Fraktion fragte im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die Verwaltung nach der Herkunft der 72 in 2017 betreuten jugendlichen Intensivstraftäter. Während die Verwaltung eine Auskunft über die Anzahl der Jugendlichen mit Migrationshintergrund aufgrund der vermeintlichen „Definitionsunschärfe“ verweigerte, musste sie die Anfrage dennoch wie folgt beantworten: Von den 72 Intensivstraftätern hatten nur 50 eine deutsche Staatsbürgerschaft. 22 hatten eine nicht-deutsche Staatsangehörigkeit und 15 Personen hatten neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit. Damit haben rund 51 % der jugendlichen Intensivstraftäter einen Migrationshintergrund.

Neben der Anfrage zur Herkunft der jugendlichen Straftäter stellte die AfD-Fraktion folgenden Antrag: „ Die Stadt Dortmund erweitert die Kooperation mit dem HdJR durch die Teilnahme des Ausländeramtes der Stadt Dortmund an dem Projekt.“ Damit bezweckte die AfD-Fraktion die erleichterte Abschiebung von jugendlichen Intensivstraftätern, wenn diese volljährig würden. Unser Antrag wurde selbstverständlich mit der Mehrheit der etablierten Parteien abgelehnt.

Ihre
AfD-Fraktion Dortmund
Gelesen: 1297 mal Letzte Änderung am: Freitag, 01 Februar 2019 19:32