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11. Apr 2019

Auswirkungen des Unterhaltsvorschusses für Dortmund

Das Unterhaltsvorschussgesetz regelt Unterhaltszahlungen für Alleinerziehende, die keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Durch eine Neuregelung des Unterhaltsvorschussgesetzes können Alleinerziehende für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Vorschusszahlungen in Höhe von bis zu 273 Euro erhalten.

Deutschlandweit profitieren bisher rund 300.000 Kinder und Jugendliche, die keine oder zu geringe Unterhaltszahlungen erhielten, zusätzlich von der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes. Hat das Kind oder der Elternteil bei dem es lebt, die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates, stehen dem Elternteil ebenfalls Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 2017 verstößt die Voraussetzung, dass das Kind in Deutschland leben muss, gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union. Das Gericht ließ deshalb zu, dass auch im EU-Ausland lebende Kinder Unterhaltsvorschuss erhalten können, wenn der alleinerziehende Elternteil in Deutschland nicht nur geringfügig beschäftigt ist.

Für Dortmund ergibt sich laut dem „Sachstandsbericht Unterhaltsvorschuss“ für dieses Jahr eine Gesamtbelastung von 6,7 Millionen Euro durch Vorschusszahlungen. Wie viele der leistungsbeziehenden Elternteile aus Südosteuropa stammen und nun von den staatlichen Ausfallzahlungen profitieren, lässt der Sachstandsbericht der Verwaltung leider offen. Bereits jetzt belastet die EU-Zuwanderung aus Bulgarien den Dortmunder Haushalt mit rund 18 Millionen Euro. Dabei ist die Hälfte der in Dortmund lebenden Roma im Kindesalter.

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Gelesen: 1602 mal Letzte Änderung am: Freitag, 12 April 2019 22:05