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12. Apr 2019

Unregelmäßigkeiten bei Sprach- und Integrationskursanbietern

Jeder gesellschaftliche Umbruch bringt Gewinner und Verlierer hervor. Von den (mit dem Begriff "Flucht" fehlinterpretierten) Wanderungsbewegungen profitieren jedoch nicht nur Migranten. Unternehmer sehen in billigen Arbeitskräften einen Wettbewerbsvorteil und ein milliardenschwerer sozial-industrieller Komplex nährt sich steuerfinanziert aus den immer größer werdenden Umverteilungstöpfen. Die beiden maßgeblichen Wohlfahrtsverbände zählen inzwischen zu den größten Unternehmen des neuen Deutschlands. Kleinere Stuhlkreisbetreuer bewegen sich geschmeidig im Sog des Fahrwassers der großen Mitspieler. In keiner anderen Branche wird so viel Geld ohne nennenswerte Kontrolle umgesetzt. Die Intransparenz im sozialen Kleingewerbe begünstigt die mißbräuchliche oder fahrlässige Verwendung von Fördermitteln erheblich. So verwundert es nicht, wenn die Befunde bei selten stattfindenden Prüfungen mitunter niederschmetternd ausfallen.

Die AfD-Fraktion im Dortmunder Rat stellt daher in der kommenden Sitzung des ASAG die folgenden Fragen:


Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

im vergangenen Jahr gab der Bund rund 765 Millionen Euro für Sprachkurse aus. Insgesamt haben im vergangenen Jahr 202.000 Ausländer erstmals an einem Integrationskurs teilgenommen und weitere 109.000 zum wiederholten Male – auch, weil viele beim ersten Mal den Kurs nicht erfolgreich beendeten. Fast 45.000 der erstmaligen Teilnehmer waren noch nicht alphabetisiert – sie konnten also weder lesen noch schreiben. Aus diesem Grund nahmen sie an besonderen Kursen teil. Erfolgreich abgeschlossen haben die Kurse im vergangenen Jahr nur 108.754 Teilnehmer.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterzog rund 90 Prozent der Integrationsträger einer Qualitätssicherungsanalyse. Dabei stieß das BAMF auch auf strafrechtliches Fehlverhalten der Integrationskursanbieter. Gegen drei Integrationskursträger hat das BAMF im Jahr 2018 Strafanzeige gestellt; in allen drei Fällen wegen des Verdachts auf Betrug und Urkundenfälschung sowie in einem Fall zusätzlich wegen Verdachts der Beihilfe zur Erschleichung der Einbürgerung.

Auch die Stadt Dortmund finanziert Flüchtlingen Sprach- und Integrationskurse. Flüchtlinge werden so teilweise über den „Integration Point“ des Jobcenters in solche Maßnahmen vermittelt.


Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

  • Führt auch die Stadt Dortmund vergleichbare „Qualitätssicherungsanalysen“ bei den Anbietern von Sprach- und Integrationskursen durch? Wenn ja, in welchem Rahmen?
  • Kam es in der Vergangenheit zu Unregelmäßigkeiten oder gar Strafanzeigen gegen derartige Einrichtungen?
  • Wie überprüft bspw. das Jobcenter die Anwesenheit von Flüchtlingen in den vermittelten Kursen?
  • Wird das unentschuldigte Fernbleiben von solchen Kursen vom Jobcenter sanktioniert?
  • Welche privaten Integrations- und Sprachkursanbieter werden von der Stadt Dortmund mit Aufträgen versehen? (Bitte um namentliche Auflistung)
Gelesen: 1604 mal Letzte Änderung am: Freitag, 12 April 2019 22:13