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12. Sep 2019

Who don't need no education?

699 Millionen Euro will der Bundesfinanzminister im kommenden Jahr für sogenannte Integrationskurse ausgeben. Der Steuerzahler trägt einmal mehr die Kosten einer verfehlten Zuwanderungspolitik. Weder das Kosten-Nutzen-Verhältnis, noch die Wirksamkeit solcher Schulungen hat man bisher systematisch evaluiert. Sofern Daten zu derlei Maßnahmen erhoben wurden, blieben diese in der Regel unter Verschluss.

Auf Fragen der AfD-Fraktion im Dortmunder Rat antwortete die Verwaltung bislang nur einsilbig oder verwies auf die Zuständigkeit anderer Behörden (siehe Antwort zu unserer Anfrage 14077-19)

Grund genug, das Thema in der kommenden Sitzung des ASAG am 17. September unter dem TOP "Darstellung der ordnungsgemäßen Teilnahme von Verpflichteten bei Integrationskursen" noch einmal aufzugreifen:


Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

im Hinblick auf die mediale Berichterstattung über Unregelmäßigkeiten bei Sprach- und Integrationskursanbietern erfragte die AfD-Fraktion die Situation für Dortmund. In der Vergangenheit waren Anbieter von Integrationskursen für Flüchtlinge dem begründeten Verdacht ausgesetzt, die ordnungsgemäße Teilnahme von Flüchtlingen an etwaigen Kursen zu fingieren. Die Verwaltung beantworte die Anfrage in der DS.Nr.: 14077-19. Dabei stellte die Verwaltung dar, dass Kursträger gem. § 8 Abs. 3 S. 1 Integrationskursverordung (IntV) den verpflichtenden Stellen (Ausländerbehörde, Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) mitzuteilen hätten, wenn Kursteilnehmer den Integrationskursen fernbleiben würden.

In § 14 Abs. 6 S. 2 IntV wird die ordnungsgemäße Teilnahme wie folgt definiert: „Ordnungsgemäß ist die Teilnahme, wenn ein Teilnehmer so regelmäßig am Kurs teilnimmt, dass ein Kurserfolg möglich ist und der Lernerfolg insbesondere nicht durch Kursabbruch oder häufige Nichtteilnahme gefährdet ist, und er am Abschlusstest nach § 17 Abs. 1 IntV teilnimmt.“

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Frage:

Wie viele zur Kursteilnahme verpflichtete Ausländer, die nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 14 Abs. 6 S. 2 IntV an Kursen teilnahmen, wurden der zuständigen Ausländerbehörde, den zuständigen Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder dem zuständigen Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Jahren 2016-2018 durch die Kursträger gemeldet (Bitte um Aufschlüsselung nach Anzahl der Verpflichteten je zuständiger Stelle, Anzahl der Gemeldeten durch Kursträger, Jahr)?

Die AfD-Fraktion beantragt ferner:

Die Stadt Dortmund wird gebeten, dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit das System der verpflichteten Kurse nach der Integrationskursverordnung darzustellen.
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