Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
nach der bisherigen Gesetzeslage mussten Angehörige für die Pflegekosten ihrer Verwandten aufkommen, wenn diese ihre Kosten nicht selbst tragen konnten. Eine Grenze zog der Gesetzgeber bisher bei Geringverdienern, die bspw. als Alleinstehende weniger als 21.600 Euro netto verdient haben und mit einer Familie weniger als 38.800 Euro. Diese Angehörigengruppen wurden vom Staat entlastet.
Die o.g. Entlastungsgrenzen hält die Bundesregierung nunmehr für zu niedrig angesetzt. Mit dem „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ will das Bundessozialministerium deren Festlegungen neu regeln. Dementsprechend sollen Kinder pflegebedürftiger Eltern in Zukunft nur noch ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro verpflichtet werden. Das ist Teil eines Gesetzentwurfs, den das Bundeskabinett beschlossen hat.
Kritik an dem Gesetzentwurf kommt aus den Kommunen. "Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz würde das Solidaritätsprinzip weitestgehend ausgehöhlt", kritisiert DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg die Pläne der Bundesregierung: "Es ist grundsätzlich zumutbar, dass Kinder und Eltern gegenseitig für einander einstehen. Daran sollte nicht gerüttelt werden." Für die Kommunen würde das Gesetz Mehrbelastungen in Milliardenhöhe bedeuten. Bereits durch die derzeit geltenden Entlastungen für Angehörige Pflegebedürftiger beziehen rund 400.000 Menschen finanzielle Hilfen von den Sozialämtern der deutschen Städte und Gemeinden. Jährlich bedeutet das für die Kommunen Ausgaben in Höhe von 3,8 Milliarden Euro. Diese sind durch Einnahmen, etwa aus dem Unterhaltsrückgriff, längst nicht gedeckt. Hier kommen jährlich 513 Millionen Euro an Einnahmen zusammen.
Im Hinblick auf die Gesetzesänderung bittet die AfD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie hoch sind die Entlastungszahlungen für Angehörige Pflegebedürftiger in Dortmund?
- Wie hoch sind die Einnahmen durch einen Unterhaltsrückgriff durch die Stadt Dortmund?
- Wie viele Angehörige Pflegebedürftiger erhalten derzeit Unterstützungszahlungen durch das Sozialamt?
- Welche finanzielle Mehrbelastung erwartet die Stadt Dortmund durch das geplante „Angehörigen-Entlastungsgesetz“?