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15. Sep 2019

Gefährderüberwachung in Dortmund

Spätestens seit der Aufdeckung von Anis Amris Aktivitäten in Dortmunder Moscheen sollte klar sein, daß die Überwachung von islamistischen Gefährdern ein koordiniertes Vorgehen aller beteiligten Behörden in Bund, Ländern und Kommunen erfordert. Die AfD-Fraktion im Dortmunder Rat bittet daher um die Beantwortung diesbezüglicher Fragen in der Sitzung des ABöOAB am 24.09.2019


Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die Anzahl von als Gefährdern eingestuften Personen hat sich in den letzten Jahren stark vergrößert. Im März 2018 stufte das Bundeskriminalamt 760 Personen als islamistische Gefährder ein. Nach der polizeifachlichen Definition wird ein Gefährder, wie folgt, beschrieben: „Ein Gefährder ist eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100 a StPO, begehen wird.“

Der Blickpunkt der Ermittler richtet sich dabei auf Personen, in deren Umkreis sich andere Gefährder oder verurteilte islamistische Straftäter befinden, oder denen eine Nähe zu islamistischen Positionen zugesprochen wird, auf Personen die zum Islam konvertiert sind und auf solche, die sich an radikalislamischen Veranstaltungen beteiligen.

Auch Dortmund wurde in der Vergangenheit als Aufenthaltsort von Islamisten genutzt. Der Attentäter Anis Amri hielt sich bspw. vor der Durchführung seines Terroranschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt in der Dortmunder Nordstadt auf.

§ 56a AufenthG regelt die elektronische Aufenthaltsüberwachung von Ausländern, die eine erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit darstellen. Gem. § 56 a Abs. 3 AufenthG speichert die Ausländerbehörde die übermittelten technischen Daten des ausländischen Gefährders über dessen Aufenthalt.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

  • Ist die Dortmunder Ausländerbehörde für die Überwachung von Maßnahmen nach § 56 a AufenthG befugt oder ist diese Aufgabe einer Landesbehörde übertragen?
  • Wie viele Ausländer wurden in den Jahren 2017, 2018 und 2019 elektronisch überwacht?
  • Falls die Ausländerbehörde nicht zuständig ist: Besteht ein Informationsaustausch zwischen der zuständigen Landesbehörde und der Ausländerbehörde? Wenn ja, wie gestaltet sich dieser?
Gelesen: 1230 mal Letzte Änderung am: Montag, 16 September 2019 00:54