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27. Okt 2019

Rückreisehilfe für Osteuropäer

In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit (ASAG) am 19. November stellt die AfD-Fraktion den folgenden Antrag: 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

alljährlich präsentiert die Stadt Dortmund den „Sachstandsbericht Zuwanderung Südosteuropa“ und versucht dabei die wesentlichen Entwicklungen, Problemlagen sowie Lösungsansätze für die anhaltende Zuwanderung von Rumänen und Bulgaren zu erfassen. Insbesondere das Ruhrgebiet ist Zielort vieler Menschen aus den EU-Mitgliedsstaaten Rumänien und Bulgarien. Vornehmlich Roma zieht es dabei nach Duisburg, Hagen und auch Dortmund.

Auf Seite 17 des Sachstandsberichts heißt es:
„Sowohl die Überbrückungs- als auch Rückreiseleistungen werden nach dem SGB XII gewährt, sind aber – ähnlich wie in 2017 – in 2018 kaum nachgefragt worden. Es sind lediglich in zehn Fällen solche Leistungen beantragt worden.“


Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

  • Wie hoch sind Überbrückungsleistungen nach dem SGB XII?
  • Wie verhindert die Stadt Dortmund, dass Überbrückungsleistungen, die grundsätzlich nur alle 2 Jahre zu gewähren sind, in anderen Kommunen bezogen werden? Findet beispielsweise ein interkommunaler Austausch zwischen den Behörden statt?
  • Wie hoch sind Rückreiseleistungen nach dem SGB XII?
  • Werden diese derzeit noch als Darlehen gewährt? Wenn ja, wie hoch liegt die Quote der Rückzahlungen dieser Darlehen?
  • Wie werden südosteuropäische Zuwanderer über die Möglichkeit der Gewährung von Rückreisehilfen informiert?
  • Wie erklärt sich die Stadt Dortmund, dass Rückreisehilfen kaum in Anspruch genommen werden?



Die AfD-Fraktion bittet um Zustimmung zu folgendem Antrag:

Der Sozialausschuss beauftragt die Stadtverwaltung im Rahmen einer der kommenden Ausschusssitzungen das System des Sozialleistungsbezugs durch Unionsbürger und die Gewährung von Überbrückungs- und Rückreiseleistungen darzustellen.
Gelesen: 1747 mal Letzte Änderung am: Donnerstag, 31 Oktober 2019 22:56