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13. Nov 2019

Landgericht schiebt Hofberichterstattung von Oberbürgermeistern Riegel vor

Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau erlitt vor Gericht eine herbe Niederlage gegen den Zeitungsverlag Lensing-Wolff. Dieser hatte der Stadt Dortmund vorgeworfen, mit ihrem Medienportal dortmund.de gegen den Verfassungsgrundsatz der Staatsfreiheit der Presse zu verstoßen. Das Verlagshaus sah in dem Medienportal der Stadt eine unzulässige Einmischung der öffentlichen Hand in die Pressefreiheit. Unter dem Deckmantel einer vermeintlich journalistischen Tätigkeit würde die Stadt Werbung in eigener Sache betreiben und dadurch private Presseunternehmen benachteiligen.

Das Landgericht Dortmund gab dem klägerischen Begehren vollumfänglich recht und untersagte der Stadt Dortmund zukünftig diese vom Steuerzahler finanzierte Form der „Stadtpropaganda“, die letztlich nur den Stadteliten dient und kritische Berichterstattung zurückdrängt. Den Oberbürgermeister wird es nicht erfreuen, dass seine „Hofberichterstattung“, die zudem einen Nachteil gegen politische Mitbewerber darstellte, nun gerichtlich zurückgestutzt wird.

Heiner Garbe, Fraktionsvorsitzender der AfD Dortmund, zeigte sich erfreut und erklärte: „Dieser Tag ist ein Sieg für die Pressefreiheit und stärkt die kritische Berichterstattung in Dortmund. Es war unzumutbar, dass der Oberbürgermeister die Inszenierung seines Sonnenkönigtums auf Kosten der Dortmunder Bürger finanzieren ließ.“

Das Urteil gilt als richtungsweisend, da es Auswirkungen auf zahlreiche städtische Medienportale haben wird, die auf Steuerzahlerkosten den freien Medienmarkt verfälschen. Die AfD wird sich zur nordrhein-westfälischen Kommunalwahl 2020 gegen eine schleichende Mediendominanz städtischer Kommunikationsportale und für die Pressefreiheit engagieren.

Ihre
AfD-Fraktion Dortmund
Gelesen: 1298 mal Letzte Änderung am: Donnerstag, 14 November 2019 20:36