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12. Dez 2019

Keine Abschaffung der unsinnigen Zweitwohnungssteuer

Unser Antrag zur Abschaffung der Zweitwohnungssteuer wurde von den Altparteien in der heutigen Ratssitzung abgelehnt:


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Dortmund vom 23.4.1998 ersatzlos zum 01.01.2020 zu annullieren.


Begründung:

Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer, im Volksmund auch „3. Miete“ genannt, ist unverhältnismäßig und sozial ungerecht. Sie stellt eine erhebliche Einmischung der Stadt in die Freizügigkeitsrechte und die persönlichen Entscheidungen der Bürger dar. In einer Universitätsstadt wie Dortmund belastet sie insbesondere Studierende und Auszubildende, die in der Regel eher wenig Geld zu Verfügung haben und oft nur für ihre Ausbildungsdauer nach Dortmund kommen. Diese können sich im Gegensatz zu anderen Kommunen gemäß der o.g. Satzung auch nicht von der Zahlung dieser Steuer befreien lassen.

Viele in Dortmund Beschäftigte, die aus dem näheren Umfeld des Ruhrgebietes stammen, bleiben Pendler, statt sich zusätzlichen Wohnraum in Dortmund zu mieten. Die Lage der Stadt sowie die gute verkehrliche Anbindung begünstigt dieses Pendlerverhalten. Eine Zweitwohnung kann daher eine sinnvolle ökonomische und ökologische Alternative zum gesundheitlich belastenden und umweltschädlichen Pendeln darstellen. Ferner bringt die Steuer der Stadt eher geringe Einnahmen. Von diesem kleinen Betrag ist auch noch ein großer Teil an Verwaltungskosten abzuziehen. Damit sorgt die Zweitwohnungssteuer dafür, dass sich die Verwaltung hauptsächlich mit sich selbst beschäftigt. Ein nennenswerter finanzieller Vorteil ist nicht zu erkennen.
Gelesen: 1177 mal Letzte Änderung am: Donnerstag, 12 Dezember 2019 22:40