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11. Feb 2020

Stadt unterstützte GEZ-Beitragsservice mehr als 11.000 Mal beim Eintreiben von Beitragsschulden

Nicht erst seit dem Skandal um die politische Instrumentalisierung von Kindern durch den WDR weigern sich immer mehr Bürger den Zahlungsaufforderungen des Beitragsservices von ARD/ZDF/Deutschlandradio nachzukommen. Die Dortmunder AfD-Fraktion wollte daher von der Stadt Dortmund wissen, in wie vielen Fällen die Stadt Amtshilfe bei der Beitreibung von Zahlungsrückständen leistete. Rechtsgrundlage ist hierfür der § 10 Rundbeitragsstaatsvertrages. In § 10 Abs. 6 heißt es dort:

„Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt. Ersuchen um Vollstreckungshilfe gegen Beitragsschuldner, deren Wohnsitz oder Sitz in anderen Ländern liegt, können von der nach Absatz 5 zuständigen Landesrundfunkanstalt oder von der Landesrundfunkanstalt, in deren Bereich sich die Wohnung, die Betriebsstätte oder der Sitz des Beitragsschuldners befindet, unmittelbar an die dort zuständige Vollstreckungsbehörde gerichtet werden.“

In 2019 leistete die Stadt Dortmund in 11.326 Fällen Amtshilfe für den GEZ-Beitragsservice. Hierfür erhielt die Stadt eine Pauschale in Höhe von 419.062 Euro.

Die AfD-Fraktion lehnt die Amtshilfe bei der Vollstreckung von Beitragsschulden entschieden ab. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland bedarf dringend einer Reform und Verschlankung seiner Strukturen. Millionenrücklagen für Intendantenrenten, politisch-tendenziöse Berichterstattung und Hetze gegen Andersdenkende sollten nicht durch die Allgemeinheit per Zwangsgebühr finanziert werden.

Mehr Informationen, wie Sie dem Beitragsservice ein Schnippchen schlagen können, finden Sie unter:

https://www.hallo-meinung.de/gebuehrenaktion

oder

https://www.afd.de/gez/

Ihre
AfD-Fraktion Dortmund
Gelesen: 1753 mal Letzte Änderung am: Dienstag, 11 Februar 2020 19:14