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11. Mär 2020

Wohnberechtigungsscheine in Dortmund

Für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 21. April lässt die AfD-Fraktion das Thema der Wohnberechtigungsscheine auf die Tagesordnung setzen: 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 

mit Hilfe eines Wohnberechtigungsscheins können Mieter eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen. Der Wohnberechtigungsschein wird auf Grundlage von § 5 WoBindG i.V.m. § 27 Abs. 3-5 WoFG ausgestellt. Der berechtigte Personenkreis darf bestimmte Einkommensstufen nicht überschreiten und muss einen dauerhaften Aufent-halt in der Bundesrepublik Deutschland begründen.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

  • Wie viele Bezugsberechtigte für einen Wohnberechtigungsschein gibt es aktuell in Dortmund?
  • Wie viele Wohnberechtigungsscheine wurden in den Jahren 2014-2019 durch die Stadt Dortmund ausgestellt? Wir bitten um Aufschlüsselung nach Jahr und Anzahl.
  • Wie viele Wohnberechtigungsscheine wurden in den Jahren 2014-2019 an Per-sonen erteilt, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, wohl aber ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland begründen können?
  • Wie viele Geduldete haben in den Jahren 2014-2019 einen Wohnberechtigungs-schein erhalten?
Gelesen: 1272 mal Letzte Änderung am: Freitag, 13 März 2020 18:20