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06. Mai 2020

Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen zwischen Anspruch und Wirklichkeit

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 9. Juni stellt die AfD-Fraktion Fragen zu sogenannten "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen" und deren Wirksamkeit:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 

im August 2016 brachte die Bundesregierung „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ auf den Weg. Ziel dieser FIM war es nach Aussage der damaligen Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), rund 100.000 einfache Jobs für Asylbewerber zu schaffen, um sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Mit den Tätigkeiten sollten die Migranten den Zeitraum von ihrer Einreise bis zur Entscheidung über ihr Asylgesuch sinnvoll überbrücken und gleichzeitig an sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen herangeführt werden.

Doch leider wollten nur sehr wenige Asylbewerber gemeinwohlorientiert arbeiten. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Über den gesamten bisherigen Zeitraum haben nur 36.561 Asylbewerber an den Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen teilgenommen. Das ergibt bis Januar 2020, dem Monat der jüngsten Erfassung, einen jährlichen Durchschnittswert von 10.500.

Nur etwas mehr als zehn Prozent der ursprünglich geplanten 100.000 Asylbewerber haben also die Integrationsmaßnahme tatsächlich genutzt.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Asylbewerber nahmen in den Jahren 2016 bis zum Januar 2020 an ei-ner FIM teil? Wir bitten um Aufschlüsselung nach Anzahl der Asylbewerber und Jahr.
  2. Wurden die vorzeitige Beendigung oder Abbrüche von FIM durch die Stadt er-fasst? Wenn nein, warum nicht?
  3. Wenn ja, wie viele Asylbewerber brachen in dem genannten Zeitraum die FIM ab?
  4. Wie bewertet die Stadt den Erfolg der FIM?
Gelesen: 1374 mal Letzte Änderung am: Freitag, 08 Mai 2020 22:49