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09. Jun 2020

Verwaltungshandeln auf „Corona-Demos“ am 02.05.2020 in Dortmund

Vor nur wenigen Wochen kursierte in den sozialen Netzwerken ein Handyvideo, welches für viel Empörung sorgte: Es zeigte Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes und Polizeibeamte, die Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges gegen eine Corona-Demonstrantin anwendeten.

Auch wenn die AfD-Fraktion Dortmund regelmäßig an der Seite der Polizeibeamten und Mitarbeiter des Ordnungsamtes steht, sehen wir es als unsere Aufgabe als Rechtsstaatspartei, Maßnahmen der Sicherheitsbehörden auf ihre Verhältnismäßigkeit zu kontrollieren.

Daher stellte die AfD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden eine Anfrage, die das Verhalten der Ordnungskräfte überprüfen sollte.

Laut Auskunft der Stadtverwaltung handelte es sich bei der Frau um keine Teilnehmerin der zuvor angemeldeten Versammlung der „Gelben Westen für ein sozial gerechtes Deutschland“. Die Frau wurde laut Stadt wegen eines Verstoßes gegen die CoronaSchVO durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes angesprochen und kontrolliert. Nach Ansprache der Betreffenden verweigerte diese die Herausgabe der Personalien und schlug einer Mitarbeiterin des Ordnungsamtes mehrmals auf den Arm. Ferner gibt die Stadt an, dass zunächst „aus Gründen der Deeskalation auf die Feststellung der Personalien verzichtet wurde“. Als die Frau sodann „erheblichen Widerstand“ gegen die Polizei leistete, wurde sie „von der Polizei mittels einfacher körperlicher Gewalt zu Boden gebracht und fixiert“. An dieser Maßnahme waren zunächst 2 Mitarbeiter des Ordnungsamtes beteiligt. Bei der späteren Festnahme der Frau durch die Polizei sicherten insgesamt neun Mitarbeiter die Polizeikräfte ab.

Es wird nun Aufgabe der Gerichte sein, diesen Vorgang zu bewerten. Die AfD-Fraktion Dortmund wird ihrerseits weiterhin für den Schutz von Bürgern und Ordnungskräften eintreten. Maßvolles Handeln und Verhältnismäßigkeit sind dabei stets oberstes Gebot der Rechtsstaatlichkeit.

Ihre
AfD-Fraktion
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