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17. Jun 2020

AfD-Fraktion beantragt Resolution im Rat der Stadt Dortmund: „Kunst- und Meinungsfreiheit sind für den freiheitlichen Verfassungsstaat konstituierend“

Was Kunst sei - so sagt man - bestimme das Auge des Betrachters (oder das Ohr des Zuhörers). Es stehe also jedem frei, selbst zu entscheiden, ob eine Darbietung gefällt oder auch nicht. Dieses für eine freiheitliche Gesellschaft grundlegende Selbstverständnis ist dem Dortmunder Oberbürgermeister ganz offenbar fremd. Man muß die Musik eines Xavier Naidoo nicht mögen - sich als Stadtoberhaupt aber als vormundschaftlicher Zensor aufzuspielen, dokumentiert schon mehr, als nur eine realsozialistische Gebärde. Die Freiheit der Kunst ist ein hohes Gut, die Neutralitätspflicht staatlicher Verantwortungsträger soll den Bürger vor gesinnungseifrigem Verwaltungshandeln schützen. In der morgigen Ratssitzung werden wir genau das unter Tagesordnungspunkt 10.8 einfordern:


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 19.12.2019 trat die linksextreme Punkrockband „Feine Sahne Fischfilet“ in der Dort-munder Westfallenhalle auf. Alleinige Gesellschafterin der Westfalenhallen Dortmund GmbH ist die Stadt Dortmund.

„Feine Sahne Fischfilet“ wurde über Jahre im Verfassungsschutzbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern als „linksextrem“ geführt. So singen diese beispielsweise über Polizisten:
„Wir stellen unseren eigenen Trupp zusammen / Und schicken den Mob dann auf euch rauf / Die Bullenhelme – sie sollen fliegen / Eure Knüppel kriegt ihr in die Fresse rein / Und danach schicken wir euch nach Bayern / Denn die Ostsee soll frei von Bullen sein.“
Im Lied „Gefällt mir“ heißt es:
„Punk heißt gegen’s Vaterland, das ist doch allen klar / Deutschland verrecke, das wäre wunderbar! / Heute wird geteilt, was das Zeug hält / Deutschland ist scheiße, Deutsch-land ist Dreck! / Gib mir ein ‘like’ gegen Deutschland / Günther ist scheiße, Günther ist Dreck!“
Den Auftritt dieser Punkrockband in den städtisch-dominierten Westfalenhallen, welche unverhohlen zur Gewalt gegen Polizisten aufruft, kommentierten weder der Oberbürger-meister noch der Verwaltungsvorstand. Umso mehr verwundert es jetzt, dass der Ober-bürgermeister über die städtische Internetseite folgendes verlautbaren lässt:

"Wir stehen für Vielfalt, Toleranz und Demokratie. Xavier Naidoo und seine Äußerungen passen nicht hierher." (23.04.2020)

Ferner lässt die Stadt Dortmund auf ihrer Seite erklären, man prüfe Wege, um einen Auf-tritt des Sängers Xavier Naidoo absagen zu können.

Diese einseitig-wertende Stellungnahme ist geeignet, die staatliche Neutralitätspflicht, welche aus dem Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 2 GG abgeleitet wird, empfindlich zu verletzen. Es ist nicht die Aufgabe der Stadtverwaltung oder des Oberbürgermeisters Meinungen- und Kunstdarbietungen, die sich im verfassungs- und strafrechtlich nicht zu beanstanden Rahmen bewegen, zu diskreditieren.

Die Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG ist für einen vitalen, freiheitlichen Verfassungsstaat unabdingbar. Sinn und Aufgabe der Kunstfreiheit „ist es vor allem, die auf der Eigenge-setzlichkeit der Kunst beruhenden, von ästhetischen Rücksichten bestimmten Prozesse, Verhaltensweisen und Entscheidungen von jeglicher Ingerenz öffentlicher Gewalt freizu-halten“ (BVerfGE 30, 173/190; 31, 229/ 238 f.). Die Kunstfreiheit bindet alle Grundrechts-verpflichteten – somit auch Stadtverwaltung und Oberbürgermeister.

Um der durch den Oberbürgermeister verletzten Kunst- und Meinungsfreiheit eine ver-fassungspolitische Gesundung zu ermöglichen, beantragt die AfD-Fraktion Dortmund:

„Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Oberbürgermeister Sierau auf, die Kunst- und Meinungsfreiheit in unserer Stadt zu achten.“
Gelesen: 1475 mal Letzte Änderung am: Mittwoch, 17 Juni 2020 12:55