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25. Jun 2020

Stadt Dortmund erteilt Wohnberechtigungsscheine an ausreisepflichtige Ausländer

Mit Hilfe eines Wohnberechtigungsscheins können Mieter eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen. Der Wohnberechtigungsschein wird auf Grundlage von § 5 WoBindG i.V.m. § 27 Abs. 3-5 WoFG ausgestellt. Der berechtigte Personenkreis darf bestimmte Einkommensstufen nicht überschreiten und muss einen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland begründen.

In der vergangenen Sitzung des AUSW erklärte die Stadtverwaltung, dass auch ausreisepflichtige Ausländer, die eine Duldung von der Stadt erhielten, zum berechtigten Personenkreis gehören. Die Stadt Dortmund überlässt somit Ausländern, die eigentlich abgeschoben werden müssten, Wohnberechtigungsscheine für soziale Wohnungen. Natürlich wird dadurch auch der soziale Wohnungsmarkt weiter unter Druck gesetzt. Auf Nachfrage erklärte die Stadt, dass sie jedoch nicht wisse, wie viele Geduldete in Dortmund einen solchen Wohnberechtigungsschein erhalten hatten.

„Da keine Differenzierung nach Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, dauerhaftem Bleiberecht oder dem Status „Duldung“ erfolgt, können dazu keine Angaben gemacht werden.“
(Ludger Wilde, Baudezernent)

Obwohl es sich dabei regelmäßig um eine Ermessensentscheidung handelt, wird diese in Dortmund nicht durch die Verwaltung dokumentiert. Die knappe Ressource „sozialer Wohnraum“ wird von der Stadt Dortmund leichtfertig ausreisepflichtigen Ausländern überlassen. Deutsche Staatsbürger hingegen müssen sich - wohl nicht zuletzt wegen dieser laxen Vergabepraxis - beim Bezug von Sozialwohnungen hintenanstellen. Derzeit haben 1.829 Personen einen Wohnberechtigungsschein, im Jahr 2014 waren es noch 2.391.

Die AfD-Fraktion Dortmund wird sich auch weiterhin für eine gerechte Sozialpolitik in unserer Heimatstadt stark machen: Ausreisepflichtige Ausländer sind daher abzuschieben und nicht in Sozialwohnungen unterzubringen.

Ihre

AfD-Fraktion Dortmund
Gelesen: 1314 mal Letzte Änderung am: Freitag, 26 Juni 2020 11:04