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03. Jul 2020

Verhalten des Herrn Oberbürgermeister Ulrich Sierau auf der Pressekonferenz des Verwaltungsvorstandes vom 23.06.2020

Die AfD-Fraktion fordert nun auch die Kommunalaufsicht (Bezirksregierung Arnsberg) auf, sich dem Gebahren von Noch-Oberbürgermeister Sierau zu widmen.

Es grenzt fast an Ironie, dass Oberbürgermeister Sierau, der immer wieder selbst die Grenzen des Anstands und respektvollen Umgangs überschritt, in der Vergangenheit stets vor einer Verrohung der Sprache durch "Rechtspopulisten" warnte.

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Vogel!

Anbei reichen wir Ihnen folgenden Sachverhalt zur Kenntnis:

Auf einer Pressekonferenz der Verwaltungsspitze zum Thema „Corona“-Pandemie am 23.6.2020 hat Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau übergeordneten Entscheidungsträgern im Land bzw. Bund massiv gedroht und den angesprochenen Entscheidungsträgern Inkompetenz bzw. Desinteresse gegenüber einer brisanten Lage in der Kommune vorgeworfen. Sierau schrie auf der Pressekonferenz regelrecht in den Ratssaal: „Und da müssen sich jetzt mal die Herren und Damen auf den verschiedenen Ebenen fragen lassen, ob ihnen das (die massiven Ausschreitungen durch Ju-gendbanden, die überwiegend einen Migrationshintergrund hatten, in Stuttgart, Anm.) egal ist oder ob sie endlich auch mal Verantwortung übernehmen wollen. Mein Eindruck: Ihnen ist es egal, weil sie glauben, dass wir nicht wissen, wo sie wohnen. Aber das ist heraus zu bekommen“.

Die AfD-Fraktion im Dortmunder Stadtrat erachtet diese Äußerungen des Herrn Oberbürgermeisters für rechts- und verfassungswidrig sowie unvereinbar mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die auch auf kommunale Wahlbeamte Rechtsanwendung finden.

Die AfD-Fraktion Dortmund hält es daher für geboten, dass Sie im Wege der allgemeinen Aufsicht des Landes gem. § 119 Abs. 1 GO NRW einschreiten. Herr Oberbürgermeister Sierau gefährdet durch sein Gebaren, dass die Stadt Dortmund „im Einklang mit den Gesetzen verwaltet wird.“


Zur Begründung im Einzelnen:

1. Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht

Der liberale Verfassungsstaat lebt vom freien Diskurs. Er schafft Räume der Debatte, die es dem Bürger ermöglichen, seinen politischen Willen frei zu bilden. Es ist dem Staat und seinen Einrichtungen daher untersagt, seine Machtstellung zur einseitig politischen Beeinflussung dieses Willensbildungsprozesses zu missbrauchen.
Herr Sierau nutzte die Pressekonferenz des Verwaltungsvorstandes, um nicht nur sachlich informatorisch über die Maßnahmen des Bundes und Landes zu berichten. Vielmehr missbrauchte er die Öffentlichkeit als Haupt-verwaltungsbeamter, um bei der städtischen Pressekonferenz kämpferisch gegen Entscheidungsträger anderer staatlicher Ebenen zu agitieren und somit letztlich gezielt den politischen Willen der Bürger zu beeinflussen.

2. Verstoß gegen die politische Treuepflicht

Die politische Treuepflicht verpflichtet den Beamten, sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen und für deren Einhaltung einzutreten (s. Jarass/Pieroth, Art. 33, Rn. 60). Sie verpflichtet den Beamten zur politischen Mäßigung und Verfassungstreue. Die politische Treuepflicht betrifft sowohl das dienstliche wie das außerdienstliche Verhalten. Vom Beamten wird verlangt, sich mit der Verfassung zu identifizieren (ebda.). Durch sein Drohen hat Oberbürgermeister Sierau die Verfassungsgrundsätze des Rechtsstaats- und Demokratieprinzips bewusst und agitierend in Frage gestellt. Seine Verlautbarungen lassen darauf schließen, dass höhergestellte Verwaltungsentscheidungsträger bzw. Politiker der Bundes- und Landesebene, die seines Erachtens verantwortungslos in der Corona-Krise gehandelt hätten, nicht dienstrechtlich belangt oder demokratisch abgewählt werden sollten, sondern von ei-nem nicht näher bestimmten Personenkreis („wir“) zuhause heimgesucht werden müssten. Damit bestärkt der Hauptverwaltungsbeamte Sierau in sträflicher Art und Weise politische Kräfte, die Überwachungsdruck, Ein-schüchterung und Bedrohung als Teil der politischen Kommunikation be-greifen. Letztlich muss er selbst aufgrund seiner Äußerungen im Rahmen der Pressekonferenz zu diesen Kräften gezählt werden.

3. Verstoß gegen das Mäßigungs- und Sachlichkeitsgebot

Gem. § 33 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz sind auch Kommunalbeamte verpflichtet, „diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben.“ Durch seinen aufbrausenden und drohenden Vortrag hat Herr Oberbürgermeister Sierau das Mäßigungsgebot evident verletzt. Einschüchterungsversuche gegenüber politischen Entscheidungsträgern, wie sie letztlich die Drohung des „Heimsuchens am Wohnort“ durch Herrn Oberbürgermeister Sierau darstellt, sind unsachlich, polemisch und fernab von einer verantwortlichen Verwaltungskommunikation.

Die AfD-Fraktion Dortmund bittet Sie, die Fraktionen im Dortmunder Stadtrat über Ihr weiteres Vorgehen in Kenntnis zu setzen.



Mit freundlichen Grüßen,



Heiner Garbe
(Fraktionsvorsitzender)
Gelesen: 1678 mal Letzte Änderung am: Freitag, 03 Juli 2020 13:15