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05. Aug 2020

Aufenthaltsrechtlicher Status des afghanischen Vergewaltigers

In der kommenden Sitzung des ABÖOAB wird die AfD-Fraktion Aufklärung im Falle des afghanischen Vergewaltigers verlangen.
Unsere Anfrage samt Antrag können Sie bereits hier nachlesen:


Sehr geehrte Frau Vorsitzende!
 
In den vergangenen Wochen vergewaltigte ein 23-jähriger Afghane innerhalb kürzester Zeit eine 11- sowie eine 13-Jährige.
 
Im Fall der 13-Jährigen war aus den Medien zu entnehmen, dass der Afghane die 13-Jährige in einen Hausflur in der Nordstadt zerrte und dort sexuell missbrauchte.
Zu diesem Zeitpunkt war der afghanische Tatverdächtige bereits wegen der vorherigen Vergewaltigung durch den zuständigen Strafrichter aus der Untersuchungshaft entlassen worden, da das Gericht keinen Haftgrund gem. §§ 112 Abs. 2, 112a StPO annahm.
 
Laut Medienberichten war der Afghane bereits durch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und diverse andere Delikte in Erscheinung getreten.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

  1.  Welchen aufenthalts- bzw. asylrechtlichen Status hatte der Täter zum Tatzeitpunkt?
  2.  War der Stadt Dortmund der Afghane bereits bekannt bzw. hatte die Ausländerbehörde Kenntnis von den Straftaten bzw. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dortmund?
  3. Wenn ja, wie sahen diese Erkenntnisse aus?
  4. Wenn nein, warum wurde die Ausländerbehörde nicht durch die Staatsanwaltschaft Dortmund über die Ermittlungsverfahren/ Untersuchungshaft des Ausländers informiert?
  5. Erhält die Dortmunder Ausländerbehörde nach der „Anordnung über Mitteilung in Strafsachen“ (MiStra) Informationen über Ermittlungsverfahren über in Dortmund lebende Ausländer und Asylsuchende?
  6. Wenn nein, warum nicht?
  7. Hatte die Stadt Dortmund hinsichtlich der zahlreichen Gesetzesverstöße des Afghanen dessen Abschiebung anvisiert?
  8. Wenn nein, warum nicht?


Nach dem II. Teil, 3. Abschnitt Nr. 42, 42a MiStra ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet Ausländerbehörden über Ermittlungsverfahren gegen „Ausländerinnen und Ausländer“ sowie „Asylsuchende“ in Kenntnis zu setzen.
 
Die AfD-Fraktion stellt daher folgenden Antrag:
 
„Der Ausschuss lädt den Leitenden Oberstaatsanwalt beim Landgericht Dortmund zu einer kommenden Sitzung ein. Der LOSta wird gebeten, dort über das Mitteilungssystem „MiStra“ im Allgemeinen und die erfolgten Mitteilungen im konkreten Fall des tatverdächtigen Afghanen zu berichten.“
Gelesen: 1173 mal Letzte Änderung am: Mittwoch, 05 August 2020 14:15