In der kommenden Sitzung des ABÖOAB wird die AfD-Fraktion Aufklärung im Falle des afghanischen Vergewaltigers verlangen.
Unsere Anfrage samt Antrag können Sie bereits hier nachlesen:
Sehr geehrte Frau Vorsitzende!
Unsere Anfrage samt Antrag können Sie bereits hier nachlesen:
Sehr geehrte Frau Vorsitzende!
In den vergangenen Wochen vergewaltigte ein 23-jähriger Afghane innerhalb kürzester Zeit eine 11- sowie eine 13-Jährige.
Zu diesem Zeitpunkt war der afghanische Tatverdächtige bereits wegen der vorherigen Vergewaltigung durch den zuständigen Strafrichter aus der Untersuchungshaft entlassen worden, da das Gericht keinen Haftgrund gem. §§ 112 Abs. 2, 112a StPO annahm.
Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
- Welchen aufenthalts- bzw. asylrechtlichen Status hatte der Täter zum Tatzeitpunkt?
- War der Stadt Dortmund der Afghane bereits bekannt bzw. hatte die Ausländerbehörde Kenntnis von den Straftaten bzw. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dortmund?
- Wenn ja, wie sahen diese Erkenntnisse aus?
- Wenn nein, warum wurde die Ausländerbehörde nicht durch die Staatsanwaltschaft Dortmund über die Ermittlungsverfahren/ Untersuchungshaft des Ausländers informiert?
- Erhält die Dortmunder Ausländerbehörde nach der „Anordnung über Mitteilung in Strafsachen“ (MiStra) Informationen über Ermittlungsverfahren über in Dortmund lebende Ausländer und Asylsuchende?
- Wenn nein, warum nicht?
- Hatte die Stadt Dortmund hinsichtlich der zahlreichen Gesetzesverstöße des Afghanen dessen Abschiebung anvisiert?
- Wenn nein, warum nicht?
Nach dem II. Teil, 3. Abschnitt Nr. 42, 42a MiStra ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet Ausländerbehörden über Ermittlungsverfahren gegen „Ausländerinnen und Ausländer“ sowie „Asylsuchende“ in Kenntnis zu setzen.
Die AfD-Fraktion stellt daher folgenden Antrag: