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08. Sep 2020

Afghanischer Vergewaltiger in Dortmund: Hätte die Vergewaltigung zweier Mädchen in Dortmund verhindert werden können?

Das Justizministerium veröffentlichte in der vergangenen Sitzung des Rechtsausschusses des nordrhein-westfälischen Landtages einen Bericht zu dem 23-jährigen afghanischen Vergewaltiger.
Hieraus geht hervor, dass der Afghane trotz Vergewaltigung einer Elfjährigen aus der zuvor angeordneten Untersuchungshaft entlassen worden war.

Im Bericht heißt es:

„In dem Haftprüfungstermin am 3. Juli 2020 traten Umstände zutage, die zum damaligen Zeitpunkt Zweifel an den Angaben des Tatopfers begründen konnten. Bestehen blieb jedoch ein dringender Tatverdacht wegen der Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz. Das Amtsgericht Dortmund setzte deswegen den Vollzug der Untersuchungshaft aus, weswegen der Beschuldigte an diesem Tag aus der Untersuchungshaft entlassen wurde.“

Der afghanische Drogendealer konnte nur deshalb in der Nacht vom 24.- auf den 25. Juli ein weiteres Mädchen vergewaltigen, da der Haftrichter dem ersten Opfer zunächst keinen Glauben schenkte.

Der Leitende Oberstaatsanwalt von Dortmund erklärte zudem, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund zwar eine Fluchtgefahr annahm, nicht aber den Haftgrund der Wiederholungsgefahr:

„Eine Gefahr der Begehung weiterer erheblicher Straftaten gleicher Art oder Fortsetzung der Straftat war im Zeitpunkt des Erlasses des Haftbefehls vom 22.06.2020 nicht anzunehmen. Der Beschuldigte ist bisher wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und des Erschleichens von Leistungen jeweils zu Geldstrafen verurteilt worden.“

In der Vergangenheit hatten die Ausländerbehörde Dortmund und Ordnungsdezernent Dahmen (CDU) immer wieder auf Nachfrage der Dortmunder AfD-Fraktion bestritten, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund die Ausländerbehörde über Straftaten von Asylbewerbern und Ausländern informiert. Nach dem MiStra-Informationssystem (MiStra- Information in Strafsachen) informieren Staatsanwaltschaften die Ausländerbehörden über Straftaten und Ermittlungsverfahren von Ausländern, so dass diese eine Abschiebung prüfen können.
Es bleibt offen, warum Ordnungsdezernent Dahmen in der Vergangenheit die Unwahrheit sagte – möglicherweise hätte ein rasches Einschreiten der Dortmunder Ausländerbehörde die Vergewaltigung zweier Mädchen verhindert.

In der kommenden Sitzung des Ordnungsausschusses wird die AfD-Fraktion den Ordnungsdezernenten zur Beantwortung einer Anfrage zu den Vorgängen auffordern.

Über die Antworten werden wir Sie hier informieren,

Ihre

AfD-Fraktion Dortmund
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