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09. Sep 2020

OB-Propaganda gegen AfD: Sierau gibt klein bei

Im Verwaltungsstreitverfahren unseres AfD-Kreisverbandes gegen Oberbürgermeister Ullrich Sierau (SPD) wegen amtsmissbräuchlicher Veröffentlichungen gegen die AfD ist Sierau jetzt zurückgerudert. Gegenüber dem Verwaltungsgericht erklärte Sierau, er plane „keine Wiederholung der streitgegenständlichen Äußerungen“.
 
Nach der von der AfD durchgesetzten Ratssondersitzung am 12. August hatte der OB Tage später wohlweißlich bereits das entsprechende Video und einen Text von der Stadtseite „Dortmund.de“ entfernen lassen. Die Erklärung Sieraus, er wolle es nicht wieder tun, sah das Verwaltungsgericht nunmehr als ausreichend an und lehnte den Antrag unseres Kreisverbandes auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab (15 L 1188/20).

Der Kreisverband hatte sich dagegen gewehrt, dass Sierau als höchster Wahlbeamter der Stadt weiter amtsmissbräuchlich zu Lasten der AfD in den Kommunalwahlkampf eingreift. Am Tag vor der von der AfD-Fraktion durchgesetzten Ratssondersitzung am 12. August, die sich mit den Drohsätzen des OB gegen Entscheidungsträger in Land und Bund beschäftigte, hatte Herr Sierau eine „persönliche Erklärung“ als 14 Minuten langes Video und zugleich als Text über die Medienkanäle der Stadt veröffentlicht. Darin kritisiert er u.a. politische Aussagen der AfD-Bundespolitiker Dr. Alice Weidel und Dr. Alexander Gauland und spricht von der „Bedeutungslosigkeit der AfD im Kommunalwahlkampf“. Es gebe aber für „die Wählerschaft die Möglichkeit, sich anlässlich der Kommunalwahl am 13. September …. zu positionieren“.

Der jüngste „Fall Sierau“ zeigt, wie gefährlich es ist, der Stadt thematisch kaum beschränkte Veröffentlichungen über das eigene Stadtportal zu ermöglichen. In diesem Fall wurde aus dem Rathaus hemmungslos parteipolitisch mobil gemacht gegen eine dem OB missliebige Partei. Das Ganze gipfelte in der indirekten Aufforderung an die Öffentlichkeit, die AfD nicht zu wählen.
 
Das Medienhaus Lensing-Wolff geht bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen juristisch gegen „Dortmund.de“ vor. Hier geht es zugleich auch um eine Wettbewerbsverzerrung durch ein mit öffentlichen Geldern finanziertes Stadt-Portal.

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