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16. Dez 2020

Umweltamt toleriert Muezzin-Ruf von Erdogans Moscheegemeinden

Die AfD-Fraktion Dortmund wollte im Ordnungsausschuss der Stadt wissen, welchen Dortmunder Moscheegemeinden der Muezzin-Ruf während der Corona-Pandemie erlaubt wurde.

12 Moscheen zeigten dem Umweltamt den abendlichen Gebetsruf an. Darunter waren allein 12 Gemeinden, die von DITIB, dem verlängerten Arm der türkischen Regierung unterhalten werden.

Die Gesamtzahl aller Moscheen in Deutschland kann heute auf etwa 2.800 geschätzt werden – davon gehören rund 900 Moscheegemeinden der DITIB an.

Nach Ansicht der Dortmunder Umweltbehörde ist der Muezzin-Ruf „nicht anders zu beurteilen als das liturgische Glockenläuten“. Dieser sei nach herrschender Rechtsauffassung „ohne behördliche Genehmigung zulässig“.

Allerdings müssen die Moscheegemeinden die allgemeinen Regeln des Landesimmissionsschutzgesetzes achten – hierfür ist das Umweltamt die zuständige Ordnungsbehörde.

Ratsmitglied Peter Bohnhof erklärte hierzu:

„Die AfD steht zur Religionsfreiheit. Wir lehnen aber einen Einfluss Erdogans mittels des DITIB-Verbandes vehement ab. Radikal-islamische Gemeinden müssen beobachtet werden und bei Bekanntwerden extremistischer Bestrebungen konsequent geschlossen.“

Bürger können sich gerne bei der AfD-Fraktion über Möglichkeiten informieren, wie rechtlich gegen den Muezzin-Ruf in ihrer Nachbarschaft vorzugehen ist.

Ihre

AfD-Fraktion Dortmund

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