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25. Jan 2021

Wie viele Tiere müssen in Dortmund unter ihren Haltern leiden?

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

jüngst erreichte der Hundewelpe Sweety traurige Bekanntheit, der von den Kindern seiner Halter als Fussball missbraucht worden war. Sweety erlitt durch das Martyrium schwere Körperschäden.

Einem Bericht der Ruhr Nachrichten zu Folge soll die ehemaliger Derner Halterfamilie wieder im Besitz eines Hundes sein.

In § 1 S. 2 Tierschutzgesetz heisst es: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

Wurde im Fall des Hundewelpen Sweety ein Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafermittlungsverfahren gegen die Halter eingeleitet? Wenn nein, warum nicht?

Wurde gegen die Halter des Hundewelpens ein Tierhalteverbot ausgesprochen? Wenn nein, warum nicht?

Wie viele Tierhalteverbote wurden im Zeitraum 2017- 2020 durch die Stadt ausgesprochen?

Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden im obigen Zeitraum durch die Stadt veranlasst?

In wie vielen Fällen kam es zum Erlass eines Bußgeldbescheides?

Ist eine Verschärfung der Situation für Tiere aufgrund des anhaltenden Lockdowns feststellbar?


Ihre AfD-Fraktion Dortmund
 
 
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