Banner AfD Dortmund 2020
05. Feb 2021

Haftung für Lebensunterhalt von Ausländern: Dortmunds Steuerzahler bleiben auf Kosten sitzen

Gem. § 68 Aufenthaltsgesetz können sich Personen verpflichten, für 5 Jahre den Lebensunterhalt für einen Ausländer zu tragen. Dieser erhält aufgrund dieser Verpflichtung ein Bleiberecht.

Die AfD-Fraktion Dortmund wollte wissen, wie viele Verpflichtungserklärungen Dortmunder Bürger für Ausländer in den vergangenen Jahren abgegeben hatten. Im Jahr 2015 waren dies nach Auskunft der Stadt 3.833, in den Folgejahren sank die Anzahl bis auf 761 im Jahr 2020.

Die Erstattungsansprüche der Stadt gegenüber Verpflichtungserklärenden lag in dem angefragten Zeitraum bei 145.703,65 Euro. Interessant ist jedoch, dass die Stadt lediglich Auskunft über die Erstattungsansprüche des Sozialamtes gibt. Hinsichtlich der Erstattungsansprüche des Jobcenters, die weitaus höher liegen dürften, gibt sich die Stadt in ihrer Antwort ahnungslos:

„Eine Auswertung zur Anzahl und Höhe von Erstattungsansprüchen durch das Jobcenter kann nicht erfolgen.“

Lediglich in zwei Fällen führte die Stadt ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen jene Gutmenschen durch, die sich zunächst für einen Ausländer verpflichtet hatten und sich dann bei der Zahlung verweigerten. Die Forderungen beliefen sich auf eine Höhe von 16.455,12 Euro und 16.144, 90 Euro.

Dortmunds Steuerzahler werden letztlich auf einem Betrag sitzen bleiben, der in seiner Dunkelziffer in die Hunderttausende reicht. Die größten Unterstützer der Willkommenskultur knicken nämlich immer dann ein, wenn ein Bekenntnis zur Massenmigration nicht nur in Worten, sondern durch Taten eingefordert wird.

Wir werden dafür kämpfen, dass offene Forderungen aus den Verpflichtungserklärungen nicht auf den Steuerzahler umgelegt werden.

Ihre

AfD-Fraktion Dortmund

Gelesen: 937 mal Letzte Änderung am: Freitag, 05 Februar 2021 14:28