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AfD-Fraktion beantragt Akteneinsicht in Bericht der Ausländerbehörde an Bezirksregierung cytis/ pixabay
15. Feb 2021

AfD-Fraktion beantragt Akteneinsicht in Bericht der Ausländerbehörde an Bezirksregierung

Dortmunds Ausländerbehörde muss der Regionalen Rückführungsstelle bei der Bezirksregierung Arnsberg regelmäßig über die Duldung von ausreisepflichtigen Ausländern, gescheiterten und erfolgreichen Abschiebungen sowie Rückführungen Bericht erstatten.
Die AfD-Fraktion Dortmund beantragt nunmehr beim Rechtsdezernenten Norbert Dahmen (CDU), dem auch die Ausländerbehörde untersteht, Akteneinsicht in eben jenen Rückführungsbericht. Angesichts von 1900 ausreisepflichtigen Ausländern, die durch die Stadtelite geduldet werden und einem Einbruch der sowieso schon geringen Abschiebezahlen seit Beginn der Corona-"Pandemie" dürfte die Einsichtsnahme in diesen Bericht "Licht ins Dunkle" des Dortmunder Abschiebechaos bringen.


Antrag auf Akteneinsicht nach § 55 GO NRW

Sehr geehrter Herr Dahmen,

in der Drucksache-Nr.: 19404-20-E1 schreiben Sie:

„Die kommunalen Ausländerbehörden in NRW sind jedoch regelmäßig berichtspflichtig gegenüber den Regionalen Rückkehrkoordinationsstellen (RRK) bei der für sie zuständigen Bezirksregierung.“

Die AfD-Fraktion Dortmund bittet um Akteneinsicht gem. § 55 GO NRW in den Bericht an die RRK der Jahre 2018, 2019 und 2020.

Bitte teilen Sie uns mit, wann eine Einsichtnahme erfolgen kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Helferich

(i.A. der AfD-Fraktion Dortmund)

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