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Anfrage im Ordnungsausschuss: Rechtsgrundlage für Schleuseraktivität? SteenJepsen/ pixabay
26. Feb 2021

Anfrage im Ordnungsausschuss: Rechtsgrundlage für Schleuseraktivität?

Im Ordnungsausschuss stellt die AfD-Fraktion Dortmund eine Anfrage, die klären soll, auf welcher rechtlichen Grundlage Migranten über das Schleuserprojekt "Seenotbrücke" nach Dortmund verbracht wurden.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

seitdem sich die Stadt Dortmund durch Ratsbeschluss zum „sicheren Hafen“ erklärt hat, wurden im Rahmen des Projekts „Seenotbrücke“ 12 Ausländer nach Dortmund verbracht. Hierbei soll es sich laut Auskunft der Stadt um 3 Familien handeln.

Die AfD-Fraktion Dortmund bittet um Beantwortung folgender Fragen:

Auf welcher aufenthalts- oder asylrechtlichen Grundlage nimmt die Stadt die Zuwanderer auf?
Aus welchen Ländern stammen die 12 ausländischen Personen?
Anhand welcher Kriterien wurden die drei Familien ausgewählt?
Erfolgte die Aufnahme durch Zwischenschaltung einer EU-Institution/-Agentur oder Einrichtung der UN?
Was war der letzte Aufenthaltsort der 12 ausländischen Personen, bevor diese nach Dortmund verbracht wurden?
 
Ihre
AfD-Fraktion Dortmund
Gelesen: 924 mal Letzte Änderung am: Freitag, 26 Februar 2021 12:04