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Anfrage im Ordnungsausschuss: Aufenthaltsrecht durch „Härtefall-Kommission“? tomwieden/pixabay
26. Feb 2021

Anfrage im Ordnungsausschuss: Aufenthaltsrecht durch „Härtefall-Kommission“?

Im Ordnungsausschuss, dem auch die Kontrolle der Dortmunder Ausländerbehörde obliegt, stellt die AfD-Fraktion folgende Anfrage:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

seit 2005 können sich abgelehnte Asylbewerber an „Härtefall-Kommissionen“ wenden, die alle Bundesländer eingerichtet haben. Laut FOCUS Online erhielten mehr als 10.000 Ausländer auf diesem Wege eine Aufenthaltserlaubnis.

In den Jahren 2017-2019 wurden in NRW 790 ausreisepflichtige Ausländer durch die Härtefall-Kommission mit einer Aufenthaltserlaubnis ausgestattet.

Kommen die Mitglieder der „Härtefall-Kommission“ zum Schluss, dass „dringend humanitäre oder persönliche Gründe“ für einen Verbleib in Deutschland vorliegen, reichen sie den Sachverhalt an die oberste Landesbehörde weiter. Dort kann laut Gesetz angeordnet werden, dass einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer ohne Duldungsstatus doch „eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.“

Die AfD-Fraktion Dortmund bittet um Beantwortung folgender Fragen:

Wie viele abgelehnte Asylbewerber in Dortmund wurden in den Jahren 2017-2019 mit einer Aufenthaltserlaubnis durch ein Votum der „Härtefall-Kommission“ ausgestattet?
Wird die Stadt Dortmund in derartigen Verfahren beteiligt, wenn ja, wie?
Sind der Stadt Dortmund Gründe für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen abgelehnten Asylbewerber bekannt, die von der „Härtefall-Kommission“ genannt wurden?
 
Ihre

AfD-Fraktion Dortmund
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