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10. Mär 2021

Maskenpflicht im Freien aufheben – Freiheit ist kein Privileg

Maskenzwang im Freien - wirkungslos oder sogar gesundheitsschädlich? In der kommenden Ratssitzung beantragt die AfD-Fraktion Dortmund die Aufhebung der Maskenpflicht im Freien - für ganz Dortmund.

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit Samstag, den 27. Februar, gilt jeweils in der Zeit von 12.00 – 18.00 Uhr auf sämtlichen Wegeflächen die Maskenpflicht in Freizeit- und Parkanlagen. Betroffen sind davon der Phönix See, Fredenbaumpark, Westpark, Rombergpark, Revierpark Wischlingen und der Hoeschpark.

Laut Stadtverwaltung sei das Ziel dieser Maßnahme, „die Bevölkerung weiterhin zu sensibilisieren und auf die Gefahr durch den Corona-Virus hinzuweisen“.

Allein am Phönix See wurden so an den vergangenen Wochenenden 700 Gespräche durch Ordnungsamtsmitarbeiter mit Bürgern geführt.

Die Maskenpflicht im Freien ist ein Eingriff in das Recht auf die Freiheit der Persönlichkeit aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. 2 Abs. 1 GG. Als staatlicher Eingriff in die Freiheitssphäre des Menschen muss sie verhältnismäßig sein. Hierzu verlangen Grundrechtslehre und Rechtsstaatsprinzip, dass die staatliche Maßnahme überhaupt geeignet ist, um einem legitimen Zweck, hier dem Bevölkerungsschutz vor einer Corona-Infektion, Rechnung zu tragen.

Dies ist die Maskenpflicht im Freien ausweislich zahlreicher wissenschaftlicher Veröffentlichungen jedoch nicht. Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) lässt erklären, dass das Joggen, Wandern und Spazierengehen ohne Maske „völlig ungefährlich“ sei. Diese Aussage bestätigt auch die Gesellschaft für Aerosolforschung (GAeF). „Im Freien finden so gut wie keine Infektionen durch Aerosolpartikel statt“, steht im Positionspapier der GAeF geschrieben. Personen, die trotzdem für längere Zeit am Stück einen Mund-Nasen-Schutz tragen, können dadurch sogar eine Ansteckung und Verbreitung begünstigen. Denn die Luft, die Personen in die Maske ausatmen, vermindert „die Wirksamkeit der FFP2-Masken“, schreibt die dpa. Daher warnen Behörden wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sogar vor dem übermäßigen Nutzen und empfehlen dringend, den durchfeuchteten Mund-Nasen-Schutz abzunehmen und bei Bedarf zu wechseln.

Gerade Sport und Aktivitäten im Freien dienen in Zeiten des Lockdowns der Aufrechterhaltung eines gesunden Immunsystems. Sie wirken Fettleibigkeit, Einsamkeit und Depression entgegen.

Diese Freizeitaktivitäten nunmehr mittels einer Maskenpflicht im Freien einzuschränken, wirkt dem Ziel eines effektiven Gesundheitsschutzes entgegen. Ältere Menschen, Brillenträger, Jugendliche und Hörgeschädigte leiden unter der auferlegten Maskenpflicht im Freien. Dieser schützt nicht die Gesundheit, er droht sie zu beeinträchtigen.

Die AfD-Fraktion Dortmund bittet daher um Zustimmung zu folgendem Antrag:

„Der Rat fordert die Stadt Dortmund auf, die Pflicht zum Tragen einer Maske im Freien aufzuheben. Die Maskenpflicht in der Innenstadt, den Stadtteilzentren sowie den Freizeit- und Parkanlagen wird mit Beginn der kommenden Woche außer Kraft gesetzt.“

gez.

Heiner Garbe

f.d.R.

Matthias Helferich

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