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12. Apr 2021

AfD sagt weiblicher Genitalverstümmelung den Kampf an - Grüne üben sich in Betroffenheitslyrik

Im Sozial- und Gesundheitsausschuss bringen die Dortmunder Grünen eine Resolution zur Istanbuler Konvention, die sich dem Schutz von Frauen widmet, ein. Der Antrag strotzt von Bekenntniseifer - konkret werden die Ratsgrünen natürlich nicht.

Die AfD-Fraktion hilft deshalb nach und fordert konkrete Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen in unserer Stadt. Genitalverstümmelungen dürfen nicht aus Gründen der politischen Korrektheit verschwiegen werden.

Lesen Sie hier unseren Ergänzungsantrag:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die AfD-Fraktion beantragt:

„Im Kampf gegen die strafbare Beschneidung von Mädchen und jungen Frauen zu prüfen, ob der Einsatz von Dolmetschern in Jugendämtern, Krankenhäusern, Frauenhäusern und Bildungseinrichtungen möglich ist, die bedarfsorientiert im Rahmen der Prävention, Beratung und Opferhilfe bei Genitalverstümmelungen tätig sind. Hierbei soll sich am Schweizer Modell orientiert werden.“

Begründung:

In der Schweiz werden sog. „Interkulturelle Dolmetscher“ im Kampf gegen die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen eingesetzt. Diese sind wesentlich mehr als reine Dolmetscher. Sie helfen betroffenen Frauen und Mädchen, leisten Aufklärungsarbeit in Familien, Frauenhäusern und dem Einwanderermilieu. Derzeit wird das Thema „Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen“ in Dortmund aufgrund politisch-korrekter Erwägungen nur stiefmütterlich behandelt, da Täter wie Opfer weitestgehend aus Afrika oder dem Orient stammen.

Ferner beantragt die AfD-Fraktion Dortmund:

„Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert das Land NRW auf, zukünftig in Anlehnung an das Berliner Modell eine landesweite Koordinierungsstelle einzurichten, die sich der Bekämpfung der Genitalverstümmelung widmet und Opfer dieser Gewalttat berät. Insbesondere die Frauenhäuser sollen hierbei zentral in ihrem Beratungsangebot unterstützt werden.“

Begründung:

Beschneidungen von Frauen in der Bundesrepublik Deutschland werden statistisch nicht erfasst, obwohl es sich gem. § 226a StGB um eine Straftat handelt. Diese Erscheinungsform der Gewaltkriminalität spielt sich weitestgehend im Verborgenen ab. Obwohl Bundesfamilienministerium und Europäische Kommission der Genitalverstümmelung den Kampf angesagt haben, gibt es kaum erfasste Straftaten nach § 226a StGB. Mädchen und junge Frauen sind weiterhin auf sich allein gestellt. Um diesem unhaltbaren Zustand entgegenzuwirken, bedarf es einer landesweiten Koordinierungs- und Präventionsstelle, die die Arbeit der Jugendämter, Krankenhäuser, Schulen und Kindertagesstätten sowie Frauenhäuser landesweit lenkt.

AfD-Fraktion Dortmund
Gelesen: 1145 mal Letzte Änderung am: Montag, 12 April 2021 13:49