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Aufenthaltsrechtlicher Status des afghanischen Vergewaltigers Zubyr S. Alexas_Fotos/ pixabay
16. Aug 2021

Aufenthaltsrechtlicher Status des afghanischen Vergewaltigers Zubyr S.

Im Ordnungsausschuss lässt die AfD-Fraktion nicht locker. Wir wollen endlich in Erfahrung bringen, ob der Afghane, der im vergangenen Jahr zwei Mädchen in der Nordstadt vergewaltigte, aufgrund seiner Drogendealer-Karriere hätte abgeschoben werden müssen. Dann wären die Vergewaltigungen verhindert worden.

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

im vergangenen Jahr soll der 23-jährige Afghane Zubyr S. eine 11- sowie eine 13-Jährige in der Dortmunder Nordstadt vergewaltigt haben. Inzwischen soll gegen den Afghanen ein Urteil durch das zuständige Strafgericht erlassen worden sein.

Laut Medienberichten war der Afghane bereits durch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und diverse andere Delikte in Erscheinung getreten.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

  • 1. Welchen aufenthalts- bzw. asylrechtlichen Status hatte der Täter zum Tatzeitpunkt?
  • 2. War der Stadt Dortmund der Afghane bereits bekannt bzw. hatte die Ausländerbehörde Kenntnis von den Straftaten bzw. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dortmund?
  • 3. Wenn ja, wie sahen diese Erkenntnisse aus?
  • 4. Wenn nein, warum wurde die Ausländerbehörde nicht durch die Staatsanwaltschaft Dortmund über die Ermittlungsverfahren/ Untersuchungshaft des Ausländers informiert?
  • 5. Erhält die Dortmunder Ausländerbehörde nach der „Anordnung über Mitteilung in Strafsachen“ (MiStra) Informationen über Ermittlungsverfahren über in Dortmund lebende Ausländer und Asylsuchende?
  • 6. Wenn nein, warum nicht?
  • 7. Hatte die Stadt Dortmund hinsichtlich der zahlreichen Gesetzesverstöße des Afghanen dessen Abschiebung anvisiert?
  • 8. Wenn nein, warum nicht?
  • 9. Hat die Stadt hinsichtlich des afghanischen Täters das Ausweisungsinteresse gem. § 54 Aufenthaltsgesetz geprüft?
  • 10. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Ausländerbehörde gekommen?

Nach dem II. Teil, 3. Abschnitt Nr. 42, 42a MiStra ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet Ausländerbehörden über Ermittlungsverfahren gegen „Ausländerinnen und Ausländer“ sowie „Asylsuchende“ in Kenntnis zu setzen.

Die AfD-Fraktion stellt daher folgenden Antrag:

„Der Ausschuss lädt den Leitenden Oberstaatsanwalt beim Landgericht Dortmund zu einer kommenden Sitzung ein. Der LOSta wird gebeten, dort über das Mitteilungssystem „MiStra“ im Allgemeinen und die erfolgten Mitteilungen im konkreten Fall des tatverdächtigen Afghanen zu berichten.“

Ihre AfD-Fraktion Dortmund

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