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23. Feb 2022

AfD-Fraktion hakt nach: Fragwürdige Auflagen für Protestzug gegen Corona-Maßnahmen

Auflagen für Protestzug gegen die Corona-Maßnahmen am 24.01.2022

Sehr geehrter Ausschussvorsitzender, Ratsmitglied Weber,

die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung um einen ausführlichen mündlichen Sachstandsbericht bezüglich der Auflagen, welche für diesen Tag (und in der Folgezeit?) den Anmeldern gemacht wurden.

Wie der Presse zu entnehmen war, ist der Anmelderin vom 24.01.2022 die Auflage gemacht worden, den Nachweis zu erbringen, dass ab einer Versammlungsgröße von 750 Teilnehmern die 3-G-Regeln eingehalten werden. Hierzu sollten, so die Nachricht in der Presse, die Nachweise überprüft und der Verwaltung/ dem ordnungsamt eine Liste übergeben werden.

Zwar wurde anschließend in der Presse weiter berichtet, dass die Auflagen grundsätzlich geeignet waren, da die Coronaschutzverordnung NRW ab einer Veranstaltungsgröße von 750 Personen 3-G vorschreibt. Allerdings soll die Auflage der namentlichen Benennung aus Datenschutzgründen nicht rechtmäßig sein.

Es wird daher um einen Bericht mit substantiierter rechtlicher Einschätzung durch StadtratbDahmen gebeten. Verstöße gegen den Datenschutz sind selbstverständlich nicht hinnehmbar. Es entsteht der Eindruck, dass rechtswidrige Kontrollmaßnahmen ergriffen werden, um die Versammlungen zu unterbinden.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Peter Bohnhof
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Gelesen: 567 mal Letzte Änderung am: Mittwoch, 23 Februar 2022 09:19