Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
mit dem Inkrafttreten des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Art. 5 der RL 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes (Amtsblatt L 71 vom 4. März 2022, S. 1) kommt für Vertriebene aus der Ukraine § 24 Aufenthaltsgesetz zur Anwendung. Das BMI hat mit Schreiben vom 14. März 2022 Hinweise zum Personenkreis gegeben, dem aufgrund des Durchführungsbeschlusses vorübergehender Schutz zu gewähren ist.
Im Hinblick auf die aktuellen Fluchtbewegungen aus der Ukraine ist ein Verhindern eines migrationspolitischen Chaos´ wie im Jahre 2015 geboten.
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet daher um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Personen sind seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine in Dortmund als Kriegsflüchtlinge registriert worden?
- Wie verhindert die Stadt Dortmund, dass Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes mehrfach, bspw. Auch in anderen Städten, bezogen werden?
- Wie viele Personen konnten eine ukrainische Staatsbürgerschaft, wie viele Personen eine ukrainische Aufenthaltsgenehmigung vorlegen?
- Wie viele biometrische Ausweisscanner hat die Stadt Dortmund aktuell zur Verfügung?
- Wie verhindert die Stadt Dortmund, dass sich Personen, die nicht unter die Massenzustrom-Richtlinie fallen, rechtswidrig Leistungen und Versorgung durch die Stadt erhalten?
- Wie wird sichergestellt, dass die ukrainischen Kriegsflüchtlinge, insbesondere schulpflichtige Kinder, in ihrer Muttersprache unterrichtet werden können?
- Wie wird sichergestellt, dass Drittstaatler, die keinen Schutzstatus in Deutschland erhalten dürfen, schnellstmöglich in ihre Heimatländer verbracht werden?
gez.
Ratsmitglied Peter Bohnhof
Stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund
gez.
f.d.R.
Alexander Lex
Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund