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Recep Tayyip Erdogan hatte als Bürgermeister von Istanbul 1997 auf einer Demonstration den islamischen Dichter Ziya Gökalp zitiert: «Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Kuppeln unsere Helme, die Minarette unsere Bajonette und die Gläubigen unsere Soldaten.»

Er wurde dafür zu zehn Monaten Gefängnis wegen «religiöser Volksverhetzung» verurteilt. Erdogan - so die Richter - hatte gegen die säkulare Staatsordnung, also die Trennung von Staat und Religion, verstossen. Man sah schon damals in Erdogan die Speerspitze einer radikalen, politisch-islamischen Bewegung. Als Bürgermeister von Istanbul mußte er zurücktreten und saß die Strafe von März bis Juli 1999 ab. Recep Tayyip Erdogan ist heute der Präsident einer sich radikal wandelnden Türkei.

Auch Dortmund ist reich an "Kasernen, Helmen und Bajonetten". Weitere Standorte sind beantragt bzw. genehmigt, was nicht nur in der Bezirksvertretung Eving für Irritationen sorgt. Grund genug für die AfD-Ratsfraktion, in der Sitzung des ABVG (Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün) am 17.04.2018 die folgenden Fragen zu stellen:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

Die Bezirksvertretung Eving hat am 21.3.2018 die Pläne des Islamischen Kulturvereins der Bosniaken e.V. zustimmend zur Kenntnis genommen, an der Lindenhorster Straße 80 a ein Gemeindehaus mit Moschee nebst Minarett zu errichten. Formale Antragstellerin ist eine Immobilienverwaltung als Grundstückseigentümerin. Auf der Basis der Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung Eving will die Stadtverwaltung nunmehr die Baugenehmigung erteilen. Wird der Baukomplex wie geplant genehmigt, entsteht hier in Lindenhorst mit Minarett und Kuppel ein 18 Meter hohes Symbol islamischer Dominanz, das sich dazu baulich in keiner Weise in die Umgebungsbebauung einfügt.

Dazu stellt die AfD-Fraktion folgende Anfrage:

  • Warum soll die Baugenehmigung erteilt werden, obwohl schon die Dichte der geplanten neuen Bebauung ganz erheblich die der Umgebung überschreitet?
  • Die Vorschriften des Einfügungsgebotes sind im Zusammenhang mit dem § 34 durch mehrere Oberlandesgerichte zwingend bestätigt worden. Im Sinne des § 34 weist die Umgebung eine maximale Bauhöhe von etwa 9 bis 10 Metern auf. Hier wird die Genehmigung zum Bau einer Höhe der Kuppel von 18 m beantragt. In wieweit verträgt sich das Bauvorhaben insgesamt mit dem Einfügegebot des § 34 bezogen auf die Höhe der Kuppel, die Dichte der Bebauung und die überbaute Fläche?
  • Wurde der mögliche Ermessensspielraum der Genehmigungsbehörde hier in nicht nachvollziehbarer Weise gravierend zu Gunsten des Antragsstellers  ausgenutzt?
  • Wird sich nicht - entgegen den Vorschriften des § 34 - das Ortsbild ganz erheblich verändern, da sich das geplante Bauvorhaben nicht in den Charakter der Umgebung einfügt?
  • Wo sollen die Parkplätze für die 190 Besucher entstehen? Auf den beiden vorgesehenen Grundstücken lassen sich die Parkplätze jedenfalls nicht darstellen.
  • Wo sollen die sicherlich noch zwingend erforderlichen Parkplätze für die nicht unerhebliche Anzahl der Bediensteten der geplanten Moschee entstehen? Auf den beiden vorgesehenen zwei Grundstücken lassen sich die Parkplätze jedenfalls nicht darstellen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf Anlage zu Nr. 51.11 VV BauO NRW.
  • Wird - alternativ zu Parkplatzeinrichtung - eine Stellplatzablöse gefordert? Wenn ja: Wie hoch soll diese Ablöse sein?
  • Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Lärmbelästigung für die Anwohner durch an- und abfahrende Fahrzeuge? Sind hier seitens der Verwaltung zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen zum Schutze der Bewohner im nördlichen, gegenüberliegendem, Teil der Lindenhorster Straße vorgesehen?
  • Gegenüber der Zeitung hat ein Vertreter der Antragsteller erklärt, einen Muezzin-Ruf werde es nicht geben. Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass künftig tatsächlich kein Muezzin-Ruf vom Minarett über Lindenhorst erschallt?
  • Warum erscheint in der Vorlage (Drucksache Nr.: 10260-18) für die Bezirksvertretung Eving nicht einmal das Wort Moschee?
  • Hat die Stadtverwaltung Wort „Moschee“ bewusst vermieden, da man der Auffassung ist, einen „Gebetsraum“ den Bürgern möglicherweise besser „schmackhaft“ machen zu können?
  • Ist in Lindenhorst oder Eving ein weiterer Moscheebau/Bau mit Gebetsraum in einem baurechtlichen Antragsverfahren?
  • Wenn ja: Wo ist der Bau geplant und wer ist der Antragsteller?
Eine Woche lang hatten die Ruhr Nachrichten überhaupt nicht über den angeblichen „politischen CDU-Sündenfall“ der Regine Stephan berichtet. Dann petzte es aber ein Rats-Grünling der Zeitung und schon wurde ein Skandal um die wertkonservative CDU-Ratsfrau Regine Stephan inszeniert, der letztlich aber ein CDU-Skandal ist.

Was war passiert? Auf zwei Veranstaltungen der Gleichstellungsbeauftragten Maresa Feldmann im Rathaus, zu denen nur - seltsam für eine Gleichstellungsstelle - Frauen Zutritt hatten, wurde die staatliche Neutralitätspflicht durch die Stadt Dortmund eklatant verletzt. Auf einer Veranstaltung verweigerte man draußen vor der Tür dem von der AfD-Fraktionsgeschäftsführung angemeldeten Fraktionsreferenten den Zutritt, drinnen zogen linke Referenten über Andersdenkende („Rechtspopulisten“) her. Hier sagten dann doch einige wenige Männer als Referenten den Frauen, wie sie die Welt zu verstehen haben. Letztlich handelte es sich bei beiden Veranstaltungen um einseitig polemisierende Anti-AfD-Veranstaltungen. Zeugen sagten schriftlich gegenüber der AfD-Fraktion aus, dass sich Frau Feldmann sogar öffentlich freute, die AfD von der Veranstaltung fern gehalten zu haben.

Zu diesen Vorgängen hatte die AfD einen Antrag mit zahlreichen Fragen an die Stadtverwaltung im Rat eingebracht, der aber erwartungsgemäß von den Altparteien abgelehnt wurde. Die Ratsgruppe NPD/Die Rechte unterstützte den AfD-Antrag mit einem eigenen, vernünftigen Resolutionsantrag, den eigentlich jede Partei hätte unterschreiben können. Wortlaut: „Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten dem Anspruch unseres Grundgesetzes gerecht zu werden und Neutralität zu wahren. Der Rat verurteilt einseitiges Vorgehen, mit dem unter dem Deckmantel des „Kampfes gegen Rechts“ missliebige Parteien schikaniert werden. Für die Zukunft erhofft sich der Rat einen fairen Umgang mit allen Parteien, unabhängig ihrer politischen Ausrichtung – alle im Rat vertretenen Parteien haben durch den Wähler einen Auftrag erhalten, den die Verwaltung respektieren muss!“

Es kam zur Abstimmung: Der Antrag wurde natürlich von den Altparteien abgelehnt. Dafür stimmten lediglich die AfD-Fraktion, die Ratsgruppe NPD/Die Rechte – und eben Regine Stephan, Mitglied der CDU-Fraktion.

Was dann zunächst folgte, war eine verhältnismäßig ruhige „Rest“-Ratssitzung - und dann tagelange Auseinandersetzungen in der CDU-Fraktion nach der Devise „es darf nicht sein, dass jemand von uns mit den Rechtsextremen stimmt“. Noch mehr Fahrt nahm die innerparteiliche Diskussion auf, als Regine Stephans lesenswerter Gastkommentar für das „Compact-Magazin“ Tage später publik wurde.

Damit war die volle Treibjagd gegen die wertkonservative Ratsfrau eröffnet, eine Jagd, die auch die einstige CDU-Politikerin Gerda Horitzky bereits 2014 nicht nur von Mitgliedern anderer Parteien bitter erfahren musste. Die Nordstadtbürgerin und stellvertretende Bezirksbürgermeisterin verlor damals ihr Amt, nachdem sie sich erlaubt hatte das zu sagen, was viele Bürger wohl gern einmal laut sagen möchten, wenn sie über den Westenhellweg schlendern: Sie wolle auch mal eine Zeit lang keine Kopftücher mehr sehen, erklärte sie.

Mit Stephan nimmt sich jetzt die CDU also eine weitere Wertkonservative in ihren Reihen vor, und der Dortmunder Zeitungsmonopolist Ruhr Nachrichten steigt gleich mit ein: Frau Stephan sei „extrem umstritten“ in der CDU, sie sei „schon länger auf dem falschen Trip“, zitiert die Zeitung weiter anonyme Quellen. Dann wird auch gleich noch der CDU-Kreisverbandsvorsitzende Steffen Kanitz wiedergegeben, der eine „Grenze überschritten“ sieht und meint, CDU-Mitglieder dürften auch nicht in AfD- und Pegida-nahen Blättern schreiben. Er werde mit Frau Stephan ein ernstes Gespräch darüber führen und auch Konsequenzen aus ihrem Abstimmungsverhalten im Rat ziehen. Klar, dass der politisch stromlinienförmige Kreisvorsitzende Kanitz, an dessen Stuhl wegen des Verlusts seines Bundestagsmandats gerade kräftig gesägt wird, opportunistisch mit der Masse der Wölfe heult, von der er ja künftig wiedergewählt werden will.

Kein wirkliches Kompliment für Regine Stephan war wohl auch die Zeitungsaussage des CDU-Fraktionschefs Ulrich Monegel, sie sei „eine sehr liebenswerte, ältere Dame“. Bei ihr habe es „bisher wenig Auffälligkeiten“ gegeben, meinte der altvordere Galan dann auch noch weiter.

All das sind Nebelkerzen. Und sie täuschen darüber hinweg, wie kompromisslos eine sozialdemokratisierte CDU sich auch an der Basis nach und nach ihrer wertkonservativen Mitstreiter entledigt oder sie nachhaltig beschädigt. Gefragt sind dagegen postenhungrige Mainstream-Politiker, die nie etwas falsch machen wollen und demokratische Freiheiten eigentlich nicht leben wollen. Sie wollen letztlich von und mit der Partei leben.

Fällt irgendjemandem in der CDU noch auf, wie undemokratisch hier mit dem freien Mandat der Regine Stephan umgegangen wird? Sorry: Die Frau ist keine schlichte Befehlsempfängerin der Fraktionsführung. Sie hat ein freies Mandat inne und sie übt es aus, und zwar mit scharfen Verstand und nicht als „liebenswertere ältere Dame“. Der lesenswerte Beitrag für „Compact“ ist eine sehr anspruchsvolle Betrachtung des „Kommunismus in neuen Kleidern“ – ein ungewöhnlicher wie intellektueller Gastkommentar, den man sich auch im „Spiegel“ wünschen würde. So mancher Dortmunder Mandatsträger dürfte Schwierigkeiten haben, den Beitrag überhaupt zu verstehen.

Überlegenheit macht Feinde – offenbar auch in der CDU-Fraktion. Kein Zweifel, Frau Stephan ist ihrem Widerpart in der Fraktion, Justine Grollmann, haushoch überlegen. Die eher linksorientierte Grollmann setzt sich massiv für die politische Verwischung von Geschlechtsunterschieden zwischen Mann und Frau ein (Gender Mainstreaming). Sie kann vielleicht alle 62 erfundenen Geschlechter aufsagen, einen intellektuellen Fachbeitrag für ein Magazin könnte die Dame sicher selbst nicht verfassen.

Apropos Beschädigung des freien Mandats und Umgang mit Fraktionsfreunden: Wie aus dem Zuschauerbereich zu beobachten war, haben zwei CDU-Fraktionäre (Namen sind leider bekannt) während der Ratssitzung Schäbiges abgeliefert: Sie drückten sich immer wieder in die elektronische Sprecherliste ein und verhinderten so, dass Regine Stephan sich überhaupt zu Wort melden konnte. Welch ein ehrloser, illoyaler Umgang mit einer Fraktionskollegin!

Es wird Zeit, Herr Monegel, hier einmal in der CDU-Fraktion aufzuräumen, anstatt seltsame und missverständliche Komplimente von sich zu geben. Wenn es einen „Fall“ gibt, dann ist das ein „Fall CDU“ und kein „Fall Stephan“.

Heiner Garbe
(Vorsitzender AfD-Fraktion)
Moscheebauprojekt in Lindenhorst

Schreiben Sie uns Ihre Meinung!

An der Lindenhorster Straße 80a soll ein islamisches Gemeindehaus mit Gebetsraum, Wohnungen und Kindergarten für die bosnische Gemeinde entstehen. Die bosnische Gemeinde möchte auf dem 3300 Quadratmeter großen Areal ein Gemeindehaus mit Gebetsraum und Minarett (Moschee) sowie ein Mehrfamilienhaus mit etwa 18 Wohneinheiten errichten.

Die Alternative für Deutschland (AfD) engagiert sich gegen die Etablierung von islamischen Parallel- und Gegengesellschaften, welche das friedliche Miteinander von Menschen aller Religionen in Deutschland gefährden. Zwar bekennt sich die AfD zur Religions- und Glaubensfreiheit, sie fordert jedoch, dass Religionsausübung den staatlichen Gesetzen und dem Gebot der Wahrung der Menschenwürde unterliegt.

Um islamischem Terrorismus und einem zunehmenden Herrschaftsanspruch des politischen Islams entgegenzuwirken, lehnt die AfD eine Auslandsfinanzierung von Moscheen und Kulturvereinen ab. Geraden in Bosnien-Herzegowina versucht das Königreich Saudi-Arabien derzeit, Berichten des Deutschlandradios nach, zunehmend durch Finanzzuwendungen Einfluss auf die religiöse Kultur zu nehmen. Die AfD befürchtet, dass Saudi-Arabien seinen Einfluss nun auch auf Westeuropa durch die Finanzierung von Moscheen auszuweiten versucht. Auch die türkische Religionsbehörde DITIB nimmt schon seit langem Einfluss auf Moschee- und Kulturvereine in Deutschland.

Ihrem Selbstverständnis nach versteht sich die AfD als kommunaler Bürgeranwalt, der die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort vertritt. Daher sind wir im Rahmen des Moscheebauprojekts Lindenhorst an Ihrer Meinung interessiert. Schreiben Sie uns Ihre Sorgen, Fragen und Gedanken zum geplanten Moscheebau an die folgende Adresse:

AfD Dortmund - Postfach 10 01 01 - 44001 Dortmund
oder per Email an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Gerne werden wir Ihre Fragen und Sorgen in den Rat der Stadt Dortmund tragen und Sie über unsere Kanäle im Netz informieren.

Mit alternativen Grüßen,
Ihre AfD in Dortmund
In der heutigen Ratssitzung wurde der von der AfD-Fraktion unter TOP 3.13 vorgeschlagene Antrag zum Thema "Fahrverbote für Diesel-KFZ in Dortmund" von den Altparteien in Rot, Grün, Schwarz und Gelb abgelehnt. Auf die Beantwortung der Fragen warten wir nun gespannt.


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat geurteilt, dass die Städte Fahrverbote zur Luftreinhaltung verhängen dürfen. Darauf hat die Stadt Dortmund bereits reagiert und erklärt, auf der Grundlage dieses Urteils sei davon auszugehen, dass die Bezirksregierung Arnsberg zusammen mit der Stadt Dortmund für die Brackeler Straße sowie die B 1 (Rheinlanddamm und Westfalendamm) zwischen B 236 und Schnettkerbrücke Maßnahmen ergreifen müsse, um den Grenzwert für Stickoxid schnellstmöglich einzuhalten. Die AfD sieht die Gefahr, dass das strukturelle Korsett zur Einhaltung eines absurd geringen EU-Grenzwertes in Verbindung mit einer klagewütigen Umweltlobby zu einem partiellen Fahrverbot auch in Dortmund führen wird. Das Grundübel des Fahrverbots, welches mittlerweile sogar manche Mainstream-Medien erkannt haben, liegt an der vollkommen unreflektierten Übernahme einer Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation – nicht mehr und nicht weniger. Den sogenannten Luftgüteleitwert in Höhe von 40 μg NO2 je m³ Luft für Stickoxid hat die EU schlicht als ökoradikales Planziel übernommen - und so auch der deutsche Gesetzgeber. Dabei wird der Zielwert für Stickoxide in der Umgebungsluft als Grenzwert zur Abwehr unmittelbarer gesundheitlicher Gefahren interpretiert. Diese Interpretation ist völlig falsch getroffen worden: Höchst offiziell sind immerhin an deutschen Produktionsstätten weiterhin 950 μg NO2 je m³ Luft erlaubt. Zum Vergleich: Die nach den hohen deutschen Standards durchgeführten Reizuntersuchungen an Nagetieren zeigen, dass Atemwegsbeschwerden erst ab einer Stickstoffdioxidkonzentration von 8000 – nicht 40 – μg NO2 je m³ Luft auftreten!Im Zusammenhang mit Stickstoffdioxid heißt es im Abschlussbericht des Abgasuntersuchungsausschusses im Bundestag: „Die Kausalität unterstellende Aussage, jährlich würden 10.000 Menschen durch Verkehrsemissionen sterben, ist nach Ansicht des Ausschusses nach dem Ergebnis der Sachverständigenanhörung nicht haltbar. Es gibt keine wissenschaftlich erwiesenen Zahlen dazu, wie viele Menschen aufgrund grenzwertüberschreitender NO2-Expositionen erkrankt oder gar gestorben sind.“ Viele private und gewerbliche Betreiber von Diesel-PKW und Diesel-LKW in Dortmund und außerhalb Dortmunds haben nunmehr zu Recht Angst davor, von Maßnahmen, die den Gebrauch ihres Wagens erheblich einschränken würden, einmal mehr kalt enteignet zu werden. Die AfD sieht keine seriös nachgewiesene aktuelle Gesundheitsgefahr für die Bürger durch Diesel-LKW und Diesel-PKW in der Stadt und beantragt daher, die Aufforderung an die Stadtverwaltung zu beschließen, keine Maßnahmen zu planen oder umzusetzen, die eine Einschränkung des Einsatzes von Diesel-PKW und Diesel-LKW (Durchfahrtbeschränkungen etc.) zur Folge haben. Generalpräventiv soll vielmehr auf Nachbesserungen durch die Hersteller und auf die ohnehin angestrebte Marktdurchdringung durch Elektro-Fahrzeuge gesetzt werden.Da leider davon auszugehen ist, dass die Stadtverwaltung bereits Nutzungseinschränkungen für Diesel-Fahrzeuge plant, fragt die AfD:

  • Für welche Diesel-Fahrzeuge sieht die Stadtverwaltung die Möglichkeit von Nutzungseinschränkungen?
  • Wie sieht die Stadt den künftigen Einsatz der eigenen Diesel-Flotte etwa bei DEW21 bzw. DSW21?
  • In welchen städtischen Bereichen sind Nutzungseinschränkungen geplant, angedacht oder denkbar?
  • Ab wann sollen die Nutzungseinschränkungen gelten?
  • Wie lange sollten die Nutzungseinschränkungen gelten?

  • Plant die Stadt, betroffene Bürger für den Nutzungsausfall ihrer Fahrzeuge in irgendeiner Weise zu entschädigen?
Die Nordstadt ist erfolgreich von arabischen Großinvestoren aus Dubai ins Visier genommen worden: Die in London ansässige Rasmala Group hat die rund 88.000 qm große Amazon-Logistikimmobilie im Westfalenhütte-Logistikpark von der Garbe-Group erworben. Wie die Immobilien-Zeitung und britische Wirtschaftsnachrichtendienste übereinstimmend berichten, liegt der Kaufpreis bei 121 Mio. Euro. Darüber hinaus erwarb die Rasmala Group für weitere 33 Mio. Euro auch die Westfalenhütte-Logistikimmobilie, die von Decathlon genutzt wird.

Die Akquisition in Dortmund ist eine der größten Investitionen einer moslemisch kontrollierten Kapitalsammelstelle in Deutschland. Im März vergangenen Jahres kaufte Rasmala bereits Amazons größtes Fulfillment- und Distributionszentrum in Großbritannien für 82 Millionen US-Dollar. Diese Transaktion gilt als die größte Investition in eine Logistikimmobilie in Schottland. Rasmala erwarb darüber hinaus im vergangenen Jahr auch 48 Lagerhäuser in Dubai für 68 Millionen US-Dollar. Im August 2016 kaufte Rasmala 72 Immobilien-Einheiten ebenfalls in Dubai für 81 Millionen US-Dollar.

Erneut macht die Evangelische Kirche in Dortmund mit der Schaffung rechtsfreier Räume Schlagzeilen. Um Licht in das Dunkel des selbstgerechten Politpfaffentums zu bringen, stellt die AfD-Fraktion im Dortmunder Rat die folgende Anfrage im "Ausschuss für Bürgerdienste öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden":

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

gut ein Jahr vor dem Evangelischen Kirchentag in Dortmund macht die Evangelische Kirche in Dortmund wieder mit einem Fall von „Kirchenasyl“ von sich reden. Das heißt, der Evangelische Kirchenkreis versteckt in einer seiner Gemeinden eine syrische Familie vor einem potentiellen Abschiebezugriff durch die Dortmunder Ausländerbehörde. Name und derzeitiger Aufenthalt der Syrer halten der Kirchenkreis und die betreffende Gemeinde nach eigenem Bekunden geheim. Nach Darstellung des Kirchenkreises ist die Familie, die von Abschiebung „bedroht“ sei, vor Jahren zum Christentum übergetreten und sei deshalb verfolgt worden. Die zuständige Ausländerbehörde der Stadt sei über diesen Fall von „Kirchenasyl“ informiert worden. Die AfD-Fraktion fragt an:

 

  • Wann, von wem und wie umfangreich wurde die Ausländerbehörde vom Evangelischen Kirchenkreis bzw. der Evangelischen Kirche in Dortmund über das sogenannte „Kirchenasyl“ für mehrere Syrer informiert?

  • Sind der Ausländerhörde die Namen der betroffenen Syrer bekannt?

  • Seit wann sind die Syrer für das Ausländeramt nicht mehr persönlich ansprechbar? Seit wann sind diese also für die Ausländerbehörde untergetaucht?

  • Sind die betroffenen Syrer ausreisepflichtig und ist deren Abschiebung vorgesehen? Wie ist ihr Flüchtlingsstatus?

  • Ist der Stadt der derzeitige Aufenthaltsort der Syrer bekannt?

  • Der Evangelische Kirchenkreis spricht davon, dass die Syrer von Abschiebung „bedroht“ seien und sieht eine „besondere Gefährdungslage“ für die Syrer, da wichtige Fragen im Verfahren „nicht ausreichend“ geklärt sind. Wie beurteilt die Stadt diese Haltung der Evangelischen Kirche, die sich nach Abschluss eines -rechtsstaatlichen Verfahrens die Beurteilung anmaßt, es seien „wichtige Fragen noch nicht ausreichend geklärt“?
  • Wie beurteilt die Ausländerbehörde diesen erneuten Fall von „Kirchenasyl“ rechtlich?

  • Was unternimmt die Stadt, um die Syrer dem laufenden asylrechtlichen Verfahren wieder zuzuführen?