Banner AfD Dortmund 2020
Spätestens seit der Aufdeckung von Anis Amris Aktivitäten in Dortmunder Moscheen sollte klar sein, daß die Überwachung von islamistischen Gefährdern ein koordiniertes Vorgehen aller beteiligten Behörden in Bund, Ländern und Kommunen erfordert. Die AfD-Fraktion im Dortmunder Rat bittet daher um die Beantwortung diesbezüglicher Fragen in der Sitzung des ABöOAB am 24.09.2019


Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die Anzahl von als Gefährdern eingestuften Personen hat sich in den letzten Jahren stark vergrößert. Im März 2018 stufte das Bundeskriminalamt 760 Personen als islamistische Gefährder ein. Nach der polizeifachlichen Definition wird ein Gefährder, wie folgt, beschrieben: „Ein Gefährder ist eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100 a StPO, begehen wird.“

Der Blickpunkt der Ermittler richtet sich dabei auf Personen, in deren Umkreis sich andere Gefährder oder verurteilte islamistische Straftäter befinden, oder denen eine Nähe zu islamistischen Positionen zugesprochen wird, auf Personen die zum Islam konvertiert sind und auf solche, die sich an radikalislamischen Veranstaltungen beteiligen.

Auch Dortmund wurde in der Vergangenheit als Aufenthaltsort von Islamisten genutzt. Der Attentäter Anis Amri hielt sich bspw. vor der Durchführung seines Terroranschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt in der Dortmunder Nordstadt auf.

§ 56a AufenthG regelt die elektronische Aufenthaltsüberwachung von Ausländern, die eine erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit darstellen. Gem. § 56 a Abs. 3 AufenthG speichert die Ausländerbehörde die übermittelten technischen Daten des ausländischen Gefährders über dessen Aufenthalt.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

  • Ist die Dortmunder Ausländerbehörde für die Überwachung von Maßnahmen nach § 56 a AufenthG befugt oder ist diese Aufgabe einer Landesbehörde übertragen?
  • Wie viele Ausländer wurden in den Jahren 2017, 2018 und 2019 elektronisch überwacht?
  • Falls die Ausländerbehörde nicht zuständig ist: Besteht ein Informationsaustausch zwischen der zuständigen Landesbehörde und der Ausländerbehörde? Wenn ja, wie gestaltet sich dieser?
Unter dem Fähnlein ökologischer Korrektheit wird auch in Dortmund symbolpolitisch allerlei Unsinn gefordert, bis hin zur Dachbepflanzung von Unterständen des städtischen Nahverkehrs. Die Verwaltung beantwortet diese grüne Verrenkung der SPD betont nüchtern und erklärt den Genossen das niederschmetternde Kosten-Nutzen-Verhältnis ihrer Schnapsidee "Bee Stop" in der kommenden Sitzung des AUSW.

Dabei wäre an anderen Stellen in Dortmund ökologisch durchaus einiges erreichbar. Die Bebauung einer Stadt unterliegt ständigem Wandel. Betonierte und asphaltierte Flächen, die gestern beispielsweise noch als Verkehrsraum genutzt wurden, sind heute unter Umständen ohne Funktion - bleiben oft jedoch weiterhin versiegelt.

Die AfD-Fraktion im Dortmunder Rat lässt daher das Thema "Entsiegelung kommunaler Flächen" auf die Tagesordnung der Sitzung des AUSW am 18.09.2019 setzen:


Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

derzeit prüfen zahlreiche Kommunen in NRW die mögliche Entsiegelung bereits betonierter und asphaltierter Flächen. Täglich verschwinden 5 Hektar Land in NRW unter wasserundurchlässiger Bebauung. Anstatt Hauseigentümer durch Steinvorgärtenverbote oder Dachbegrünungszwang für einen größtenteils ideologisch motivierten Kampf gegen den Klimawandel zu rekrutieren, sollte die Stadt Dortmund zunächst Maßnahmen prüfen, die ihre eigenen Liegenschaften und Flächen betreffen.

Die Landesregierung NRW hat Luftaufnahmen sämtlicher Städte anfertigen lassen und da-raus Karten erstellt, die versiegelte Flächen aufzeigen. Mit Hilfe dieser Karten kann jede Kommune feststellen, wo Asphalt oder Beton entfernt werden könnte (Schulhöfe, Brachflächen, Innenstadt, etc.). Das Land NRW stellt für diese Entsiegelungsmaßnahmen Fördermittel zur Verfügung.

12 Städte und Kommunen in NRW beteiligen sich bereits an diesem Projekt (u.a. Neuss, Mönchengladbach und Arnsberg). Die Stadt Solingen hat auf ihrem Gebiet 60 Flächen erfasst, die möglicherweise renaturiert werden könnten. Eine Entsiegelung bietet für die Städte große Vorteile: Betonierte Flächen können Wasser weder speichern noch abgeben und erhöhen damit das Risiko überlaufender Kanäle und Überschwemmungen bei Starkregen. Des Weiteren ist der Boden unter der Fläche nicht mehr intakt, da dort so gut wie kein Leben mehr existieren kann. Der heiße Sommer 2018 hat uns gezeigt, dass Betonflächen Hitze speichern und Freiflächen daher besser für wilde Wiesen genutzt werden sollten.

Die AfD-Fraktion bittet daher um Zustimmung zu folgendem Antrag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Luftaufnahmen, die durch die Landesregierung NRW zur Eruierung möglicher Flächen mit Entsiegelungspotential gefertigt wurden, auszuwerten. In einem zweiten Schritt sind die geeigneten Flächen zu entsiegeln. Entsprechende Fördermittel des Landes NRW sind hierfür zu beantragen.
Unsere Stadt zwischen EU-Sozialtourismus und europäischer Armutsmigration

Alljährlich präsentiert das Dortmunder Sozialdezernat den „Sachstandsbericht Zuwanderung Südosteuropa“ und versucht dabei die wesentlichen Entwicklungen, Problemlagen sowie Lösungsansätze für die anhaltende Zuwanderung von Rumänen und Bulgaren zu erfassen. Insbesondere das Ruhrgebiet ist Zielort vieler Menschen aus den EU-Mitgliedsstaaten Rumänien und Bulgarien. Vornehmlich Roma zieht es dabei nach Duisburg, Hagen und auch Dortmund.

Dortmund musste im vergangenen Jahr rund 18 Millionen Euro für EU-Zuwanderer an Sozialleistungen aufbringen. Die Stadtführung hält aber unverändert an der Integration dieser Zuwanderungsgruppe fest, obwohl Sozialleistungsbetrug, Menschenhandel, Verwahrlosung des öffentlichen Raums und Kriminalität nur einige der negativen Randerscheinungen dieser Form der innereuropäischen Zuwanderung sind.

Zuzug von Bulgaren und Rumänen hält an

Seit dem EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänen (EU2) Anfang 2007 ist die Anzahl von Menschen aus diesen Unionsländern, die sich in Dortmund niedergelassen haben, stetig gestiegen. Ende 2018 waren in Dortmund 524 EU2-Angehörige mehr gemeldet als in 2017. Damit waren im Dezember 2018 insgesamt 9.039 EU-Zuwanderer offiziell in Dortmund gemeldet. 3.925 hatten davon eine bulgarische und 5.114 eine rumänische Staatsangehörigkeit.

Nordstadt bevorzugte Wohngegend bei EU2-Zuwanderern

Mehr als die Hälfte der südosteuropäischen Zuwanderer lebt in der Nordstadt. Insgesamt sind hier 4.750 EU-Zuwanderer gemeldet, davon 2.600 allein im Bereich des Nordmarktes.

Beschäftigungsquote ist niedrig – der Sozialleistungsbezug hoch

Insgesamt waren im Juni 2018 von 6.616 EU2-Angehörigen im erwerbsfähigen Alter (15-65 Jahren) in Dortmund nur 2.569 beschäftigt, davon 2.209 als sozialversicherungspflichtig und 540 als geringfügig Beschäftigte. Die zusammengefasste Beschäftigungsquote ist mit 38,8 % deutlich niedriger als die der einheimischen Bevölkerung (64,7 %). Die Anzahl arbeitsloser EU-Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien ist mit 13,6 % mehr als doppelt so hoch wie bei den Deutschen (6,5 %).

Von 8.929 EU2-Zuwanderern unter 65 Jahren bezogen insgesamt 3.034 Leistungen nach dem SGB II.

Keine Lösungen der Stadtverwaltung in Sicht

Während die hohe Arbeitslosenquote bulgarischer und rumänischer Zuwanderer die Stadtkasse belastet und aufgrund der beruflichen Qualifikation vieler EU-Zuwanderer kein Ausblick auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Sicht ist, versucht die Stadt Dortmund mit immer neuen Förderprogrammen die Integration der Bulgaren und Rumänen voranzutreiben. Allein 20,1 Millionen Euro Fördermittel hat man hierzu bereits beantragt.

Von einer verstärkten Förderung von Rückführungsprogrammen, die ausdrücklich im SGB XII sozialrechtlich vorgesehen sind oder einem konsequenten Entzug des EU-Freizügigkeitsrechts scheint man in der Stadtführung nichts zu halten.

Die AfD-Fraktion Dortmund wird sich in ihren nächsten Anträgen verstärkt im Sozialausschuss für eine geordnete Rückführung arbeitsloser Bulgaren und Rumänen einsetzen. Auch wenn die Motivation dieser Menschen nachvollziehbar erscheint, darf sich Dortmund nicht zum Weltsozialamt degradieren lassen. Ausreichende Abwehrmittel des Rechtsstaats stehen dank des Sozial- und Freizügigkeitsrechts hierfür zur Verfügung. Man muss nur den politischen Willen haben, sie auch zu nutzen.

AfD-Fraktion Dortmund
Für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 17. September stellt die AfD-Fraktion den folgenden Antrag für eine Demenzstrategie für Dortmund:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 

in einer der vergangenen Sitzungen wies die CDU-Fraktion zu Recht auf die steigende Anzahl von Menschen hin, die im Alter an Demenz erkranken. Bei Enthaltung der AfD-Fraktion beschloss der Ausschuss mehrheitlich die Präsentation des Demenzdorfes „Tönebon am See“ für eine der kommenden Ausschusssitzungen. Zwar unterstützt die AfD-Fraktion die stärkere Fokussierung auf mögliche Demenzstrategien für unsere Stadt, hält das Konzept eines Demenzdorfes für Dortmund allerdings für nicht übertragbar.

Großstädte mit ihren Quartieren brauchen genau wie die ländlichen Räume individuelle Handlungskonzepte für den Aufbau demenzfreundlicher Strukturen. Von den 3,1 Millionen Pflegebedürftigen in der sozialen Pflegeversicherung wurden im Jahr 2017 2,33 Millionen zu Hause versorgt. Auch drei Viertel der pflegebedürftigen Demenzkranken leben zu Hause und werden dort von Angehörigen betreut und gepflegt. Deshalb muss jedes Demenzkonzept auch die Angehörigen mit im Blick haben. Neben ausreichenden Unterstützungsangeboten gehören auch ein für Demenz sensibilisiertes Umfeld in der Nachbarschaft, in den Geschäften, im Vereinsleben und den kulturellen Angeboten dazu.

Mit dem Bundesmodellprogramm "Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz" wurden bis 2018 insgesamt 500 Hilfenetzwerke für jeweils zwei Jahre gefördert. Ziel ist eine möglichst flächendeckende Verbreitung von Unterstützungsmöglichkeiten in ganz Deutschland. Wichtige Kooperationspartner sind Kommunen, Vereine, Unternehmen, Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, Krankenhäuser, Sozialstationen und Pflegestützpunkte, Mehrgenerationenhäuser, Seniorenbüros, Arztpraxen und Selbsthilfeorganisationen.
Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Kooperationen bestehen noch oder bestanden zwischen Hilfenetzwerken der „Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz“ und der Stadt Dortmund?
  2. Wie gestalten sich zukünftige Kooperationsvereinbarungen mit obigen Hilfenetzwerken des Bundesmodellprogramms?


Die Aktion Demenz e .V. führte insgesamt drei Auflagen des Förderprogramms der Robert Bosch Stiftung „Menschen mit Demenz in der Kommune“ durch. Im Rahmen der Ausschreibung unterstützte die Robert Bosch Stiftung lokale Projekte, in denen Demenz als Thema aufgegriffen und bürgerschaftliche Aktivitäten zur Begleitung und Beteiligung von Menschen mit Demenz angestoßen und umgesetzt wurden. Es wurden insgesamt 78 Antragsteller für eine Förderung ausgewählt. Die Initiativen konnten bis zu 15.000 Euro für ihre Arbeit erhalten. Insgesamt stellte die Robert Bosch Stiftung rund eine Million Euro Fördergelder zur Verfügung.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Projekte wurden in Dortmund aus Mitteln des Förderprogramms „Menschen mit Demenz in der Kommune“ gefördert?
  2. Ist die Finanzierung dieser Projekte auch für die Zukunft sichergestellt?


Die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft eröffnet auch im Bereich der Pflege neue Handlungsmöglichkeiten. Der Verein „Dein Nachbar e.V.“ ist ein Netzwerk von Helfern, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen im Alltag helfen. Die App des Netzwerks notiert dabei Tätigkeitsfelder, Zeitfenster, Qualifikationen und Einsatzorten von potenziellen Hilfspersonen und vermittelt den Kontakt zu den Betroffenen. Derzeit wird die App in München erprobt.

Die AfD-Fraktion stellt folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird gebeten, das Konzept des Hilfsnetzwerks „Dein Nachbar e.V.“ vorzustellen und gegebenenfalls Herrn Thomas Oeben, den Vereinsvorsitzenden, in den Ausschuss einzuladen.
Es hat eine bedauerliche Tradition, daß die Bundesregierung Gesetze erläßt, welche zu deutlichen Mehrbelastungen der kommunalen Haushalte führen, ohne daß der Bund den Städten die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung stellt. Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz schlägt Berlin neue Löcher in die ohnehin klammen Kassen der deutschen Kommunen. Die AfD-Fraktion stellt in der kommenden Sitzung des ASAG Fragen zu den möglichen Auswirkungen auf den Dortmunder Haushalt:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

nach der bisherigen Gesetzeslage mussten Angehörige für die Pflegekosten ihrer Verwandten aufkommen, wenn diese ihre Kosten nicht selbst tragen konnten. Eine Grenze zog der Gesetzgeber bisher bei Geringverdienern, die bspw. als Alleinstehende weniger als 21.600 Euro netto verdient haben und mit einer Familie weniger als 38.800 Euro. Diese Angehörigengruppen wurden vom Staat entlastet.

Die o.g. Entlastungsgrenzen hält die Bundesregierung nunmehr für zu niedrig angesetzt. Mit dem „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ will das Bundessozialministerium deren Festlegungen neu regeln. Dementsprechend sollen Kinder pflegebedürftiger Eltern in Zukunft nur noch ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro verpflichtet werden. Das ist Teil eines Gesetzentwurfs, den das Bundeskabinett beschlossen hat.

Kritik an dem Gesetzentwurf kommt aus den Kommunen. "Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz würde das Solidaritätsprinzip weitestgehend ausgehöhlt", kritisiert DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg die Pläne der Bundesregierung: "Es ist grundsätzlich zumutbar, dass Kinder und Eltern gegenseitig für einander einstehen. Daran sollte nicht gerüttelt werden." Für die Kommunen würde das Gesetz Mehrbelastungen in Milliardenhöhe bedeuten. Bereits durch die derzeit geltenden Entlastungen für Angehörige Pflegebedürftiger beziehen rund 400.000 Menschen finanzielle Hilfen von den Sozialämtern der deutschen Städte und Gemeinden. Jährlich bedeutet das für die Kommunen Ausgaben in Höhe von 3,8 Milliarden Euro. Diese sind durch Einnahmen, etwa aus dem Unterhaltsrückgriff, längst nicht gedeckt. Hier kommen jährlich 513 Millionen Euro an Einnahmen zusammen.

Im Hinblick auf die Gesetzesänderung bittet die AfD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie hoch sind die Entlastungszahlungen für Angehörige Pflegebedürftiger in Dortmund?
  2. Wie hoch sind die Einnahmen durch einen Unterhaltsrückgriff durch die Stadt Dortmund?
  3. Wie viele Angehörige Pflegebedürftiger erhalten derzeit Unterstützungszahlungen durch das Sozialamt?
  4. Welche finanzielle Mehrbelastung erwartet die Stadt Dortmund durch das geplante „Angehörigen-Entlastungsgesetz“?
699 Millionen Euro will der Bundesfinanzminister im kommenden Jahr für sogenannte Integrationskurse ausgeben. Der Steuerzahler trägt einmal mehr die Kosten einer verfehlten Zuwanderungspolitik. Weder das Kosten-Nutzen-Verhältnis, noch die Wirksamkeit solcher Schulungen hat man bisher systematisch evaluiert. Sofern Daten zu derlei Maßnahmen erhoben wurden, blieben diese in der Regel unter Verschluss.

Auf Fragen der AfD-Fraktion im Dortmunder Rat antwortete die Verwaltung bislang nur einsilbig oder verwies auf die Zuständigkeit anderer Behörden (siehe Antwort zu unserer Anfrage 14077-19)

Grund genug, das Thema in der kommenden Sitzung des ASAG am 17. September unter dem TOP "Darstellung der ordnungsgemäßen Teilnahme von Verpflichteten bei Integrationskursen" noch einmal aufzugreifen:


Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

im Hinblick auf die mediale Berichterstattung über Unregelmäßigkeiten bei Sprach- und Integrationskursanbietern erfragte die AfD-Fraktion die Situation für Dortmund. In der Vergangenheit waren Anbieter von Integrationskursen für Flüchtlinge dem begründeten Verdacht ausgesetzt, die ordnungsgemäße Teilnahme von Flüchtlingen an etwaigen Kursen zu fingieren. Die Verwaltung beantworte die Anfrage in der DS.Nr.: 14077-19. Dabei stellte die Verwaltung dar, dass Kursträger gem. § 8 Abs. 3 S. 1 Integrationskursverordung (IntV) den verpflichtenden Stellen (Ausländerbehörde, Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) mitzuteilen hätten, wenn Kursteilnehmer den Integrationskursen fernbleiben würden.

In § 14 Abs. 6 S. 2 IntV wird die ordnungsgemäße Teilnahme wie folgt definiert: „Ordnungsgemäß ist die Teilnahme, wenn ein Teilnehmer so regelmäßig am Kurs teilnimmt, dass ein Kurserfolg möglich ist und der Lernerfolg insbesondere nicht durch Kursabbruch oder häufige Nichtteilnahme gefährdet ist, und er am Abschlusstest nach § 17 Abs. 1 IntV teilnimmt.“

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Frage:

Wie viele zur Kursteilnahme verpflichtete Ausländer, die nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 14 Abs. 6 S. 2 IntV an Kursen teilnahmen, wurden der zuständigen Ausländerbehörde, den zuständigen Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder dem zuständigen Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Jahren 2016-2018 durch die Kursträger gemeldet (Bitte um Aufschlüsselung nach Anzahl der Verpflichteten je zuständiger Stelle, Anzahl der Gemeldeten durch Kursträger, Jahr)?

Die AfD-Fraktion beantragt ferner:

Die Stadt Dortmund wird gebeten, dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit das System der verpflichteten Kurse nach der Integrationskursverordnung darzustellen.

Die AfD-Bundestagsfraktion veranstaltet am 18.09.2019 bekanntlich einen Bürgerdialog im Dietrich-Keuning-Haus, worüber die Presse trotz Pressemitteilung nicht berichtete.  Eine von Bündnis 90/ Die Grünen mit Schmähungen der AfD und deren Vertreter versehene Presseerklärung wurde postwendend veröffentlicht. In dieser PM wurde offen zum Protest (mit kalkulierten Weiterungen ?!) gegen die Veranstaltung aufgerufen.

Mit unserer heutigen gemeinsamen Pressemitteilung wenden wir uns gegen das undemokratische Verhalten und die einseitige Berichterstattung.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:

„AfD Dortmund weist Schmähungen der Grünen gegen Bürgerdialog im Keuning-Haus zurück

Der Kreisverband der AfD Dortmund freut sich auf die „Bürgerdialog“-Veranstaltung der AfD-Bundestagsfraktion im Dietrich-Keuning-Haus am 18. September, zu der es bereits eine positive und starke Resonanz gibt.

Umso schärfer weisen der AfD-Kreisverband und die Ratsfraktion die Verunglimpfungen gegen unseren AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Renner und die Veranstaltung insgesamt zurück, die in einer Pressemitteilung der Ratsfraktion der Partei Bündnis 90/Die Grünen zum Ausdruck kommen. Wieder einmal nutzen die Grünen eine demokratische Veranstaltung der AfD, um die AfD mit völlig abwegigen Behauptungen zu überziehen. Dies und der Aufruf der Grünen zum „vielfältigen Protest“ bringt einmal mehr die undemokratische Haltung dieser Partei zum Ausdruck: Man will die andere Meinung nicht zulassen und unternimmt letztlich den Versuch, die Veranstaltung zu verhindern.

Die AfD versteht sich als freiheitliche, patriotische und bürgerliche Partei, die jahrzehntelange Fehlentwicklungen in Deutschland korrigieren will. Dazu verdient auch Dortmund immer mehr und immer größere Veranstaltungen der AfD.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Ruhr Nachrichten nicht über die geplante „Bürgerdialog“-Veranstaltung berichtet hatten, obwohl der Zeitung dazu bereits seit dem 28.8.2019 eine AfD-Pressemitteilung vorlag. Berichtet wird allerdings heute in einem sehr umfangreichen Artikel über die sogenannte „Grünen-Kritik“ an der Veranstaltung, in dem nahezu der komplette Text der Grünen-Erklärung unreflektiert wiedergegeben wird.

Mit besten Grüßen

Peter Bohnhof

(Sprecher Kreisverband Dortmund)

Heiner Garbe

(Vorsitzender AfD-Ratsfraktion Dortmund)“

Wir rufen alle demokratischen Kräfte auf, den Bürgerdialog am 18.09.2019 zu einem Erfolg werden zu lassen.

Seite 2 von 2