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Mit einer Auflage von 5000 Exemplaren erscheint die „Echo der Vielfalt-Zeitung für den interkulturellen Dialog“. Laut Impressum stehen hinter dem Blättchen die Profiteure der verfassungswidrigen Migrationspolitik wie der Verbund sozio-kultureller Migrantenvereine e.V. (VMDO e.V.) und das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Dortmund, welches jährlich mit rund 1,2 Millionen Euro Steuergeldern gefördert wird. Wer von staatlich subventionierten Druckwerken eine sachliche Information des Bürgers über (Teil-)Erfolge, aber auch Rückschläge im lokalen Umgang mit der Massenzuwanderung erwartet, wird eines Besseren belehrt: Bereits auf der ersten Seite ätzt das Heftchen gegen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), der „mit seinem nationalistisch eingefärbten massiven Versuch, allen die Flüchtlingsfrage als zentrale und aktuelle Herausforderung der deutschen Politik aufzudrängen“ ins Fadenkreuz gerät. Natürlich warnt „Echo der Vielfalt“ vor dem Erstarken des europäischen Rechtspopulismus, den es als Wegbereiter von Menschenfeindlichkeit und Rassismus ausgemacht hat. Trotz zahlreicher Verteufelungen rassistischer Umtriebe, verschweigt „Echo“ die staatliche Unterdrückung der weißen Minderheit in Südafrika und die systematischen Ermordungen weißer Farmer durch Schwarze. Stattdessen feiert man das Wirken Nelson Mandelas und propagiert eine anhaltende Aussöhnung von Schwarzen und Weißen. Auch darf in dieser städtischen Zeitung die „Mär von rechten Mobs“ in Chemnitz nicht fehlen und so bekräftigt man, entgegen aller Richtig- und Gegendarstellungen durch die sächsische Generalstaatsanwaltschaft und den Ex-Bundesverfassungsschutzpräsidenten, die Lüge von den rassistisch-motivierten „Menschenjagden“. Auch die Lüge aus Menschenliebe bleibt nach Ansicht von Kant eine Lüge, da sie die menschliche Kommunikation zersetze. Und so tritt auch „Echo“ nicht in den im Titel angekündigten Dialog mit seinen Lesern, sondern gebärdet sich als selbstgerechter Erzieher einer polit-korrekten Sittenlehre. Die Hypermoral, die hier den Machtanspruch der Stadtoberen kaschieren soll, endet dann im Furor eines idiotischen Kampagnenirrsinns als Festival der Bessermenschen. Während man in Chemnitz wenigstens das personelle „#wirsindmehr“ erreichte, standen in Dorstfeld beim „Fest der Vielfalt“ nur rund 100 Personen, darunter viele Funktionäre und städtische Angestellte, zusammen. Der Durchschnittsbürger scheut derartige zivilreligiöse Messen (trotz der guten Musik in Dorstfeld) und wendet sich vom Etablierten ab.

Den zahlreichen Opfern der Messermigration zum Hohn wird dann das neue Buch des Prof. Aladin Mafaalani beworben. Im Vorstellungstext seines Buches „Das Integrationsparadox“ wird dem Leser mitgeteilt, dass Konfliktfreiheit kein Gradmesser für eine gelungene Integration sei. Mafaalani schreibt: „Konflikte entstehen nicht, weil die Integration von Migranten und Minderheiten fehlschlägt, sondern weil sie zunehmend gelingt“. Auch er sieht den Rechtspopulismus als Integrationshemmnis. Der staunende Leser des „Echo“ fragt sich sogleich, ob die Integration von Polen, Russlanddeutschen, Vietnamesen, Persern und zahlreichen weiteren Migrantengruppen denn fehlgeschlagen sei, war doch deren Integrationsprozess bisher weitgehend still und konfliktlos.

Die wohl einzige Information von Wert, ist die über Steuergeschenke, die die „Anti-Abschiebe-Industrie“ (A. Dobrindt, CSU) in Gestalt von Migrantenvereinen erhält: Kunstverein KamerDo e.V. (4.500 Euro), AfricanTide e.V. (3.200 Euro), Internationales Frauencafé (3.500 Euro), Gay Orientals (3.400 Euro), Transkulturelles Musikprojekt (3.700 Euro). Chancengleich in Europa (1.700 Euro), AFRO RUHR Festival (5.000 Euro)…

Der Bio-Deutsche wird sich, je nach dem, in welchem Dortmunder Stadtteil er lebt, angesichts der Zahlen fragen, wann es Zeit wäre, einen Minderheitenverein für seine eigenen Landsleute zu gründen - doch wird ihm schnell bei dem Gedanken klar, dass dann auch niemand mehr vorhanden wäre, der seinen Verein finanzieren könnte.

Ihr Helferich

Die Genehmigung der Moschee an der Lindenhorster Straße 80 a steht bevor. Wie der städtische Baudezernent Ludger Wilde heute im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen erklärte, könne die Baugenehmigung für das Gebäude mit der 18 Meter hohen Kuppel nicht versagt werden. Das Vorhaben sei gebietsverträglich und erfülle die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zulassung gemäß § 8 Absatz 3 BauNVO. Auch mit Blick auf die Höhenentwicklung füge sich das Gemeindehaus in die nähere Umgebung ein. Das Minarett sei hier einem Kirchturm gleichzusetzen, von dem auch keine prägende Wirkung auf die Umgebung ausgehe. Der Antragsteller habe schriftlich mitgeteilt, dass das Minarett aus gestalterischen Gründen geplant und Lautsprecher bzw. ähnliche Lärmverursacher nicht vorgesehen seien. Als „Betriebszeiten“ sind im Bauantrag 6.00 bis 22.00 Uhr festgelegt. Es sei davon auszugehen, daß es hier nicht zu signifikanten Lärmbelästigungen kommt. Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen wurden seitens der Verwaltung nicht gefordert.

Wilde vermied es von einer „Moschee“ zu sprechen. Antragsgegenstand sei vielmehr ein „Gemeindehaus mit Gebetsräumen“. Auch auf Nachfrage des AfD-Fraktionsvorsitzenden Garbe, beantragt sei hier doch schließlich ein großer Gebetsraum mit Riesen-Kuppel und Minarett – also eine Moschee, wollte Wilde das Wort „Moschee“ nicht in den Mund nehmen. In der schriftlichen Antwort auf die Anfrage der AfD an die Stadtverwaltung hieß es: „Der Begriff Moschee wurde nicht bewusst vermieden. Es wurde keine Moschee beantragt“. Lustig, diese Wortklauberei – macht sie doch einmal mehr deutlich, daß man es stadtöffentlich nicht vertreten will, eine Riesen-Moschee zu genehmigen. Oder macht es baurechtlich tatsächlich einen Unterschied, ob man den Bau eines „Gemeindehauses mit Gebetsräumen“ plus Minarett oder den Bau einer „Moschee“ beantragt? Das ist noch zu klären.

Ein paar Meter weiter soll ein weiterer moslemischer Bau entstehen. Auch keine Moschee? Hier heißt es in der schriftlichen Antwort der Stadtverwaltung auf die AfD-Anfrage: „Für das Grundstück Lindenhorster Straße 158 gibt es einen Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses und eines bosnischen Gemeindehauses“. Auch dieser Antrag ist noch nicht beschieden.

Heiner Garbe
Fraktionsvorsitzender

Im Rahmen der vergangenen Sitzung des Sozialausschusses berichtete die Leiterin der Frauenberatungsstelle über die Gewaltschutzberatung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt. Im vergangenen Jahr wurden 155 Frauen nach einem Polizeieinsatz beraten und hierbei 11 Anträge auf Wohnungszuweisungen für die geschädigten Frauen unterstützt. Ferner kooperiert die Frauenberatungsstelle mit den Frauenhäusern der Region und koordiniert den „Runden Tisch gegen häusliche Gewalt“. Zudem vertreibt die Einrichtung eine 21-sprachige Broschüre, die Frauen über die einzelnen Aspekte des „Gewaltschutzgesetzes“ aufklärt und konkrete Hilfsangebote macht. Mit Einführung des § 34a PolG NRW, der den Frauenberatungsstellen eine gesetzliche Fachberatungspflicht von Geschädigten zuweist, ist auch der Mehrbedarf an Finanzmitteln und Beraterinnen gestiegen. Inzwischen leisten die 4 in Teilzeit beschäftigten Frauen diesen Mehrbedarf an Betreuung von Gewaltopfern neben dem üblichen Beratungsaufwand. Die alten Parteien hatten neben der gesetzgeberischen Zuweisung von Fachberatungen an die Einrichtungen, den höheren Personalaufwand für die Beratungsstellen unberücksichtigt gelassen.

In den kommenden Haushaltsberatungen wird die AfD-Fraktion Dortmund die fehlenden 32.000 Euro für eine Personalaufstockung von 25 Std. für die Frauenberatungsstelle beantragen.

Rund 54 % der 20.985 Dortmunder Schüler haben eine Zuwanderungsgeschichte. Diese Information stammt aus einer Vorlage des Integrationsrates. In der Innenstadt-Nord haben sogar 98 % der schulpflichtigen Jugendlichen einen Migrationshintergrund. An der Grundschule „Kleine Kielstrasse“ im Dortmunder Norden gibt es keinen autochthonen, deutschen Schüler mehr.

Wer Ängste der Bürger vor der „Fremdheit im eigenen Land“ als Hysterie verlacht, möge sich die Zahlen anschauen. Es stellt sich auch die Frage, ob unter derartigen Bedingungen eine Integration gelingen kann, denn eine integrative Mehrheitsgesellschaft existiert nicht mehr.

Im Juni 2018 bezogen 1.095 EU-Bürger in Dortmund neben ihrem Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung (bis 450 Euro) Leistungen nach dem SGB II. Interessant ist, daß der Stadtverwaltung keine Zahlen vorliegen, die EU-Bürger erfassen, die zunächst ein Kleingewerbe angemeldet hatten und nunmehr Sozialhilfe beziehen. Gerade bei EU-Bürgern aus Südosteuropa, nicht selten Roma, ist dies ein beliebter Weg, um Sozialhilfe zu erschleichen. Im vergangenen Jahr kostete den Dortmunder Steuerzahler die EU-Zuwanderung aus Südosteuropa rund 18,5 Millionen Euro. Die kommunalen Sozialämter haben das Recht in Kooperation mit der Ausländerbehörde EU-Sozialtouristen das Freizügigkeitsrecht zu entziehen und diese sodann auszuweisen – hiervon macht die Stadtführung zulasten des Steuerzahlers aber keinen Gebrauch.

Die Antwort der Verwaltung findet sich hier als PDF.

Für die Internationale Gartenbauausstellung 2027 bewerben sich Städte aus dem Ruhrgebiet. Auch Dortmund will dabei sein und ist bereit 6,5 Millionen Euro zu investieren. Wie teuer sich das Projekt für den städtischen Haushalt tatsächlich dastellen wird, ist bislang nicht abzuschätzen. Die AfD-Fraktion im Dortmunder Rat fordert, das Land in die Pflicht zu nehmen, den Dortmunder Finanzierungsbeitrag zu deckeln und stellt im Ausschuß für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) den folgenden Antrag:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

bekanntlich beabsichtigt die Verwaltung dem Rat der Stadt Dortmund, die Teilnahme der Stadt Dortmund an der IGA 2027 als eine von mehreren Revierstädten vorzuschlagen. Einer der Hauptstandorte soll Dortmund mit „Emscher nordwärts“ werden.

Wie sich aus der Pressemitteilung des Verwaltungsvorstandes vom 04.09.2018 ergibt, hat die Landesregierung eine generelle Unterstützung der IGA 2027 zugesagt. Im IGA-Konzept wird ein dezentrales Großereignis angestrebt, das laut Machbarkeitsstudie bis zu 5 Mio. Besucher anlocken könnte.

Zur Frage der Finanzierung wird in der Pressemitteilung ein Eigenanteil der Stadt Dortmund von schon jetzt 6,5 Mio. Euro für die Jahre 2019-2028 veranschlagt. Die Bereitstellung dieser Mittel sei Voraussetzung für die Gründung und Finanzierung der Durchführungsgesellschaft zur IGA 2027.

Grundsätzlich ist die Aufwertung der Stadt Dortmund durch das Projekt „Emscher nordwärts“ und die Teilnahme an der IGA 2027 zu begrüßen. Der Finanzierungsbeitrag von 650.000 Euro p.a. erscheint vor dem Hintergrund der für die Stadt Dortmund eintretenden strukturellen Verbesserungen auch nicht überhöht.

Es muss allerdings garantiert werden, dass die Stadt Dortmund nicht mit weiteren maßgeblichen Kosten belastet wird. Insbesondere ist die Zusicherung einzuholen, dass überplanmäßige Verluste nicht durch die Stadt Dortmund getragen werden. Der Vertrag mit dem DFB bezüglich des Deutschen Fußballmuseums ist dafür ein schlechtes Beispiel. Es darf insoweit den Entscheidungsträgern im Dortmunder Rat nicht der Umstand verschwiegen werden, dass die vergangenen IGAs erhebliche Defizite einfuhren. In einer Plenardebatte am 13.07.2018 im Düsseldorfer Landtag erläuterte Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, dass die IGA in Hamburg, die vorletzte große internationale Gartenschau, ein Defizit von 70 Millionen € verursacht habe, welches das Land Hamburg tragen musste. Das Defizit der letzten IGA in Berlin läge bei 36 Millionen €. Hierüber müssten die Kommunen informiert werden.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei Hamburg und Berlin um Stadtstaaten handelt, so dass städtische und Länderinteressen nicht auseinanderfallen. Für die IGA 2027 gilt das nicht. Daher muss sichergestellt werden, dass die Stadt Dortmund nicht über ihren Finanzierungsbeitrag hinaus an Verlusten beteiligt wird.

Die AfD-Fraktion stellt daher folgende Fragen an die Verwaltung:

  1. Hat die Verwaltung Kenntnis von der Tatsache, dass die vorhergehenden IGAs in Hamburg und Berlin defizitär waren? Falls ja, war auch die Höhe bekannt?
  2. Soweit die Verwaltung Kenntnis hatte, warum wurde bislang der Rat über diesen wichtigen Punkt nicht unterrichtet?
  3. Beabsichtigte die Verwaltung eine Information? Falls ja, zu welchem Zeitpunkt?
  4. Hat die Verwaltung bereits Vorkehrungen getroffen bzw. Verhandlungen aufgenommen, um dem Risiko der Übernahme von Verlusten entgegenzuwirken? Falls ja, in welcher Form?

Die AfD-Fraktion stellt weiter folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Rat der Stadt Dortmund ausführlich über das Gesamtkonzept der IGA 2027 zu informieren und hierbei insbesondere über mögliche Verlustrisiken hinzuweisen.
  2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass sich die Stadt nur dann an dem Projekt beteiligt, wenn zuvor festgelegt werden kann, dass die Übernahme von Verlusten nicht über den geplanten Finanzierungsbeitrag hinausgehen wird.
  3. Die Verwaltung wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und entsprechende Verhandlungen zu führen, damit eine Beteiligung der Stadt Dortmund an der IGA 2027 unter diesen Bedingungen erfolgen kann.
Für die kommende Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord stellt die AfD aus gegebenem Anlaß die folgende Anfrage:

Sehr geehrter Herr Dr. Jörder,

am 09.09.2018 soll im Blücherpark von 11:00 bis 19:00 Uhr eine Veranstaltung mit dem Titel "Anarchistisches Parkfest" stattfinden. Ich bitte Sie um Auskunft, ob für diese Veranstaltung eine Genehmigung des Ordnungsamtes vorliegt. Sollte das der Fall sein, bitte ich, uns zu informieren, ob der BV Innenstadt-Nord dies zur Kenntnisnahme mitgeteilt wurde.

Die Bundeszentrale für politische Bildung definiert "Anarchie" als "Gesetzlosigkeit". Zitat: >>Das griechische Wort "anarchos" bedeutet übersetzt so viel wie "Herrschaftslosigkeit" oder "Gesetzlosigkeit". Eine Gesellschaft, in der Anarchie herrscht, ist eine Gesellschaft, in der niemand das Sagen hat. Hier gibt es keine staatliche Gewalt und keine gewählten Volksvertreter in einem Parlament.<<

Die Ideologie des Anarchismus steht somit konträr zur Freiheitlich demokratischen Grundordnung. Der Ablehnung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im öffentlichen Raum eine Darstellungsmöglichkeit zu bieten, wäre eine bewußte und somit vorsätzliche Mißachtung der bürgerlichen Werteordnung.